Japan 'benennt' weitere IFRS

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04.03.2010

In unserer Nachricht vom 31. Januar 2010 berichteten wir, dass die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) vorgeschlagen hat, die Liste der IFRS, die für die Anwendung durch freiwillig nach IFRS bilanzierende Unternehmen benannt werden, um die folgenden IFRS zu aktualisieren.

In unserer Nachricht vom 31. Januar 2010 berichteten wir, dass die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) vorgeschlagen hat, die Liste der IFRS, die für die Anwendung durch freiwillig nach IFRS bilanzierende Unternehmen benannt werden, um die folgenden IFRS zu aktualisieren:

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Änderung)

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung)

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Änderung)

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung)

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Die FSA hat diesen Vorschlag nunmehr finalisiert. Die englische Fassung der Presseerklärung können Sie hier einsehen. Verordnungen, die die FSA am 11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe unsere Nachricht auf IAS PLUS vom gleichen Tag gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. März 2010 enden, anzuwenden.

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