IFRS für KMU in Botswana
01.03.2010
Einer Entschließung zum IFRS für KMU zufolge, die vom Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Botswana verabschiedet wurde, wird der IFRS für KMU die Rechnungslegungsgrundlage für schätzungsweise mehr als 90% der Unternehmen in Botswana werden.
Der Entschließung zufolge
- müssen börsennotierte Unternehmen die vollen IFRS anwenden
- müssen nicht börsennotierte Unternehmen mit einem Vermögen von mehr als 5 Mio. Pula (rund 520.000 Euro) oder einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Pula (ca. eine Mio. Euro) die vollen IFRS anwenden
- müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse in der Abgrenzung des Instituts die vollen IFRS anwenden. Dabei handelt es sich um:
- Unternehmen, die Einlagen oder Kredite von der Öffentlichkeit annehmen mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
- Unternehmen, die ihre Anteile oder Schuldverschreibungen der Öffentlichkeit anbieten
- Unternehmen, die halbstaatlich oder eine sonstige Nichtregierungsorganisation sind, die von der Regierung über Subventionen oder eine ähnliche Form von Finanzierungsvereinbarung ausfinanziert werden.
- Unternehmen, die Vermögenswerte treuhänderisch für eine breite Gruppe an Außenstehenden verwahren, wie beispielsweise Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierbroker/-händler, Pensionsfonds u.dgl.
- Fonds oder Investmentbanken mit Ausnahme solcher Umstände, wo dies nicht in deren Kerngeschäft fällt.
- Unternehmen, die wirtschaftlich bedeutend in Botswana sind (es bestehen quantitative Leitlinien; u.a. der Fall bei mehr als 100 Beschäftigten).
- Alle anderen Unternehmen dürfen den IFRS für KMU anwenden mit Ausnahme derer, für die rechtliche Regelungen oder sonstige Vorschriften zur Befolgung eines speziellen Rechnungslegungsrahmens abgesehen vom IFRS für KMU bestehen.