Das IDW begrüßt die Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts sowie die Mehrzahl der Einzelvorschläge. Allerdings weist das IDW darauf hin dass die letztendliche Zuständigkeit für die Abgrenzung der Berichtseinheit und die Aufstellungspflicht nicht beim IASB liegt. Nach Auffassung des IDW darf zwar bei der Abgrenzung der Berichtseinheit die rechtliche Struktur nicht allein ausschlaggebend sein, jedoch sollte jede rechtliche Einheit (als Berichtseinheit) IFRS-Abschlüsse aufstellen dürfen, selbst wenn sie keine bzw. nur geringe wirtschaftlicher Aktivitäten entfaltet oder wenn die Aktivitäten vermischt sind mit den Aktivitäten anderer Einheiten. Im Gegensatz zum IASB hält das IDW auch den Einzelabschluss eines Mutterunternehmens, der nicht gemeinsam mit dem Konzernabschluss veröffentlicht wird, für sinnvoll. Voraussetzung ist allerdings eine eindeutige Kennzeichnung als Einzelabschluss. Die englischsprachige Stellungnahme des IDW finden Sie
hier (73 KB).