Deloitte nimmt Stellung zu Schulden

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20.05.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB zwei Stellungnahmen zu verwandten Dokumenten eigenreicht.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB zwei Stellungnahmen zu verwandten Dokumenten eigenreicht:

Stellungnahme zum Entwurf 2010/01 Bewertung von Schulden nach IAS 37 (in englischer Sprache, 43 KB)

Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des endgültigen Standards zu Schulden (in englischer Sprache, 50 KB)

In Bezug auf den Entwurf 2010/01 haben wir folgende wichtige kritische Anmerkung:

Wir widersprechen der Entscheidung des Boards, die erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme des überarbeiteten Standards IAS 37 allein auf die überarbeiteten Bewertungsvorschläge zu begrenzen und den Anwendern keine Möglichkeit zu geben, zu dem gesamten Standardentwurf Stellung zu nehmen. Die Aspekte aus den Vorschlägen in dem Entwurf aus dem Jahr 2005, die wir (und viele andere Stellungnahmenden) strikt ablehnten waren nicht allein auf Bewertungsfragen begrenzt. Des Weiteren gilt, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass man den Anwendungsbereich sowie die Definitionen und Ansatzkriterien, auf die die Leitlinien angewendet werden sollen, versteht, wenn man eine Meinung zu den im Entwurf aus dem Jahr 2010 enthaltenen Bewertungsleitlinien fassen soll. Der Board hat den gesamten Standardentwurf am 19. Februar 2010 verfügbar gemacht aber den Anwendern keine offizielle Möglichkeit gegeben, zu anderen Aspekten des Entwurfs Stellung zu nehmen, die eine Auswirkung auf die Bewertungsleitlinien haben können, wenn sie wie vorgeschlagen übernommen werden. Mit dieser Entscheidung hat der Board unserer Meinung nach der Absicht hinter dem Konsultationsprozess nicht entsprochen.

In unserer Stellungnahme zum Arbeitsentwurf äußern wir uns ähnlich:

Wir fordern den IASB dringend auf, alle uneingeladenen Stellungnahmen zu den Abschnitten des Arbeitsentwurfs, die sich nicht auf Bewertung von Schulden beziehen, ebenfalls zu berücksichtigen. Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderung der Ansatzkriterien so bedeutend und so unlösbar mit den Bewertungsleitlinien verknüpft ist, dass diese nicht für sich allein verstanden werden können, ohne dass man sie in den Kontext des gesamten Standards stellt.

Alle unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB finden Sie hier.

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