Abermalige Änderung der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Mai 2010

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17.05.2010

Die Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Mai 2010 wurde erneut umfassend umgestellt.

Wir geben sie nachfolgend in der neusten, heutigen Fassung wieder. Der IASB weist allerdings darauf hin, dass es auch heute unterhalb des Tages noch zu Änderungen an der Reihenfolge der heutigen Tagesordnungspunkte kommen kann.

Tagesordnung für die reguläre IASB-Boardsitzung
17.-20. Mai 2010, London

Montag, 17. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (13:00 - 18:45 Uhr Londoner Zeit)

Übergangsbestimmungen

Versicherungsverträge

Konsolidierung – Erörterung einer Reihe von Restanten im Hinblick auf Investmentgesellschaften, Leitlinien zu Prinzipal-Agenten-Verhältnissen sowie Übergangsvorschriften

Ausbuchung – Behandlung von Fragen auf Seiten des FASB zu dem vorgeschlagenen Ausbuchungsmodell

Dienstag, 18. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:30 - 18:15 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse

Erlöserfassung – Erörterung der Anwendung auf Pensionsgeschäfte und auf Geschäfte, die Bewertungserfolge aufweisen, die nichts mit der Leistung des Unternehmens zu tun haben

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Montag)

Rahmenkonzept Phase A: Qualitative Merkmale – Erörterung von Bedenken, die im Rahmen des Abstimmungsprozesses aufgekommen sind

Mittwoch, 19. Mai 2010 Gemeinsame Sitzung mit dem FASB (08:00 - 13:30 Uhr Londoner Zeit)

Leasingverhältnisse (Fortsetzung vom Dienstag)

Versicherungsverträge (Fortsetzung vom Dienstag)

IASB-Sitzung (14:00 - 17:30 Uhr Londoner Zeit)

Aktueller Stand bei den Arbeiten des IFRS Interpretations Committee

Jährliche Verbesserungen

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen

Donnerstag, 20. Mai 2010 IASB-Sitzung (09:30 - 14:45 Uhr Londoner Zeit)

Lageberichterstattung – Diskussion der eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf

Emissionshandelsschemata – Lehreinheit

Konsolidierung – Erörterung einer erneuten Herausgabe eines Entwurfs der endgültigen Standards zu Konsolidierung und Angabepflichten nebst einer Reihe von Restanten zu Investmentgesellschaften

Gemeinsame Vereinbarungen – Erörterung ausstehender Sachverhalte bei den Abschnitten zu Angaben und Übergangsvorschriften im endgültigen Standard sowie der Anwendung von IFRS 5 bei Verlust gemeinsamer Kontrolle

Ablösung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Absicherung von aggregierten Grundgeschäften und Nettopositionen (Fortsetzung vom Mittwoch)

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