Ablauf von Kommentierungsfristen – Entwurf zur Bewertung von Schulden

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11.05.2010

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zum Entwurf zur Bewertung von Schulden nach IAS 37 bis zum 19. Mai eingereicht werden müssen.

Der Entwurf war am 5. Januar 2010 herausgegeben worden. Nach IAS 37 ist derzeit vorgeschrieben, dass eine Verpflichtung nur dann als Schuld anzusetzen ist, wenn es wahrscheinlich ist (Wahrscheinlichkeit größer als 50%), dass die Verpflichtung zu einem Abfluss von Barmitteln oder anderen Ressourcen aus dem Unternehmen führt. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zu streichen. Stattdessen würde ein Unternehmen die Unsicherheit über den Betrag und den Zeitpunkt des Abflusses über eine Bewertung in die Bilanzierung einbeziehen, die den erwarteten Wert widerspiegelt, also den wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt der Abflüsse aller möglichen Ergebnisse. Daher würden also Schulden im Anwendungsbereich von IAS 37 mit dem Betrag bewertet, den ein Unternehmen vernünftigerweise zahlen würde, um die Schuld zum Bewertungszeitpunkt auf eine dritte Partei übertragen zu können. Normalerweise ist dies eine Schätzung des Barwerts der Ressourcen, die erforderlich wären, um die Schuld zu begleichen, wobei der erwartete Abfluss von Ressourcen, der Zeitwert des Geldes und das Risiko, dass der tatsächliche Abfluss eventuell im Endeffekt vom erwarteten Abfluss abweicht, berücksichtigt werden.

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