Tansania klärt Anwendung des IFRS für KMU
03.05.2010
Seit 2004 müssen alle Unternehmen in Tansania mit Ausnahme von staatlichen Unternehmen IFRS anwenden.
Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen wenden die vollen IFRS an.Zu diesen Unternehmen gehören:
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Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht dürfen den IFRS für KMU anwenden. Zu diesen Unternehmen gehören nicht börsennotierte Unternehmen oder staatliche Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern oder mit Kapitalanlagen in langfristigen Vermögenswerten von weniger als 800.000.000 Tansania-Schilling (etwa 425.000 Euro). Diese Unternehmen dürfen alternativ auch die vollen IFRS anwenden. |
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Unternehmen des öffentlichen Sektors dürfen auch die IPSAS anwenden, solange sie nicht als öffentlich rechenschaftpflichtig (s.o.) anzusehen sind. |
Unternehmen, die die IFRS oder den IFRS für KMU anwenden, müssen diese Anwendung wie vom IASB herausgegeben vollständig und ohne Änderungen anwenden. Die entsprechend Verordnung des nationalen Boards der Rechnungsleger und Prüfer von Tansania finden Sie hier (in englischer Sprache, 194 KB).