Neue Finanzmarktaufsicht nun gesetzlich geregelt

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25.11.2010

In unserer Nachricht vom 7. September hatten wir darüber berichtet, dass das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa erzielt haben.

In unserer Nachricht vom 7. September hatten wir darüber berichtet, dass das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission einen gemeinsamen Beschluss zur Einrichtung eines neuen Finanzaufsichtsrahmens für Europa erzielt haben.

Gestern haben der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, und der belgische Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, Olivier Chastel, das Gesetz über das Finanzaufsichtspaket unterzeichnet, mit welchen neue Aufsichtsbehörden geschaffen werden, welche die Tätigkeiten von Banken, Wertpapiermärkten und Versicherungsunternehmen beaufsichtigen sowie ein Auge auf den Risikoaufbau im Wirtschaftssystem als Ganzem haben werden. Bei den drei neuen Aufsichtsbehörden, die eine direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten ausüben, handelt es sich um die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapierbehörde (ESMA).

Die Presseerklärung des Pressedienstes des Europäischen Parlaments finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des Europäischen Parlaments).

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