Daten des Inkrafttretens – EFRAG sieht zwei Gruppen von Standards

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23.11.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultationsdokument zu Daten des Inkrafttretens und Übergangsmethoden zur Verfügung, das der IASB im Oktober herausgegeben hatte.

EFRAG ist der Meinung, dass es notwendig sein wird, zwischen zwei Gruppen von Standards zu unterscheiden:

Gruppe 1: Die Standards, die aus den Projekten zu Erlöserfassung, Leasingverhältnissen, Versicherungsverträgen, Finanzinstrumenten (IFRS 9) und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entstehen; diese sollten ein gemeinsames Datum des Inkrafttretens haben, das nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen sollte.

Gruppe 2: Die Standards, die aus den Projekten zu Leistungen an Arbeitnehmer: Leistungsorientierte Pläne, Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses, Konsolidierung und Gemeinschaftliche Vereinbarungen entstehen; für diese sollte ein vorzeitige Anwendung gestattet sein, und die Daten des Inkrafttretens sollten von Fall zu Fall entschieden werden.

Aus pragmatischen Gründen könnte EFRAG auch Sonderlösungen für Erstanwender unterstützen. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG, die eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf enthält, finden Sie hier.

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