Mit den Änderungen in der vorgeschlagenen ASU "würden aus der Einschätzung der tatsächlichen Kontrolle das Kriterium gestrichen, das sich auf die Möglichkeit des Übertragenden bezieht, finanzielle Vermögenswerte zu grundsätzlich vereinbarten Bedingungen zurückzukaufen oder zu tilgen, selbst bei einem Ausfall des Übertragungsempfängers". Würden diese Änderungen so verabschiedet, wäre das eine weitere Harmonisierung mit den IFRS, die keine Vorschrift enthalten, die Möglichkeit des Übertragenden erwägen, finanzielle Vermögenswerte zu grundsätzlich vereinbarten Bedingungen zurückzukaufen oder zu tilgen. Die vorgeschlagene ASU in englischer Sprache steht Ihnen
hier zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie auch diesem
englischsprachigen Heads Up-Newsletter entnehmen 114 KB), den unsere amerikanischen Kollegen verfasst haben. Die Kommentierungsfrist endet am 15. Januar 2011.