Kanadische Wertpapieraufsichten geben zusätzliche Leitlinien zur Umweltberichterstattung heraus

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03.11.2010

Die kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben den Stabhinweis 51-333 'Leitlinien zur Umweltberichterstattung' herausgegeben.

Der Hinweis soll Emittenten dabei helfen, zu beurteilen, welche Informationen zu wesentlichen Posten mit Umweltbezug anzugeben sind (beispielsweise Wetterrisiken oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung). Er bietet Leitlinien in Bezug auf die Einhaltung der Angabevorschriften in folgenden Bereichen:
  • Umweltrisiken und ähnliche Sachverhalte;
  • Überwachung und Management von Umweltrisiken;
  • zukunftsgerichtete Informationsvorschriften in Bezug auf Umweltziele und -sollvorgaben; und
  • Auswirkungen der Übernahme der IFRS auf die Angabe von Verbindlichkeiten mit Umweltbezug.

Im Stabhinweis wird festgehalten, dass die IFRS einige wichtige Unterschiede zu den kanadischen Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (einschließlich Rückstellungen für umweltbezogene Aufwendungen) enthalten; er enthält einen detaillierten Vergleich dazu. Weiterführende Informationen:

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