IDW RS HFA 32 und 33 verabschiedet

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28.10.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei neue IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei neue IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:

Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (IDW RS HFA 32) sowie

Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33).

In den Papieren werden Hinweise gegeben, wie nach Auffassung des IDW Zweifelsfragen auszulegen sind bei der Anwendung der neuen, durch das BilMoG geschaffenen Anhangangabevorschriften zu sog. außerbilanziellen Geschäften sowie zu nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. Die beiden Verlautbarungen werden in Heft 11/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht werden.

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