IASB gibt Ergänzung zu IFRS 9 in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten heraus
28.10.2010
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute Vorschriften für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten herausgegeben.
Die neuen Vorschriften widmen sich dem Problem der Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung, die entsteht, wenn ein Emittent sich entscheidet, seine eigenen Schulden zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies wird auch als das Problem des eigenen Kreditrisikos bezeichnet. Der IASB hat entschieden, die bestehende Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten für die meisten Schulden beizubehalten und die Änderungen auf diejenigen zu beschränken, die dem Problem des eigenen Kreditrisikos gelten. Nach den neuen Regelungen stellt ein Unternehmen, das sich entschließt, eine Schuld zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, den Teil der Veränderungen im beizulegenden Zeitwert, die sich aus Veränderungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens ergeben, im Abschnitt zum sonstigen Gesamtergebnis in der Gesamtergebnisrechnung dar, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung.
IFRS 9 tritt für Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Unternehmen können die Vorschriften auch vorzeitig anwenden, sie müssen allerdings dann auch die Vorschriften in IFRS 9 vorzeitig anwenden, die sich auf finanzielle Vermögenswerte beziehen. IFRS 9 ist noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen. Eine Entscheidung darüber wurde vorläufig zurückgestellt.
Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 33 KB)
- Projektzusammenfassung des IASB und Erläuterung, wie die Stellungnahmen berücksichtigt wurden (in englischer Sprache, 68 KB)
- Zusammenfassung von IFRS 9 auf IAS PLUS
- unsere Seite zur zweiten Phase des Projekts zur Ersetzung von IAS 39: Wertminderungen und Risikovorsorge
- unsere Seite zur dritten Phase des Projekts zur Ersetzung von IAS 39: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen