DSR nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung

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22.10.2010

Der Deutsche Standardisierungsrat hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf für die Berichterstattung über Erlöse aus Verträgen mit Kunden genommen.

Der DSR lehnt nach wie vor einen Ansatz, der über Erfüllungspflichten definiert ist, ab und empfiehlt eine fortlaufend Erfassung von Erlösen. Abgesehen davon ist der DSR allerdings auch so der Meinung, dass die Vorschläge im Entwurf keine Verbesserung gegenüber den bestehenden Vorschriften darstellen, und spricht sich daher dafür aus, IAS 11 und IAS 18 beizubehalten. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie hier einsehen (162 KB).

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