IDW-Stellungnahme zur Erlöserfassung

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15.10.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu dem vom IASB im Juni 2010 veröffentlichten Standardentwurf ED/2010/6: Erlöse aus Verträgen mit Kunden genommen.

Der Entwurf ist Teil des Konvergenzprojektes mit dem FASB. Der für 2011 geplante finale Standard soll IAS 18 Erlöse und IAS 11 Fertigungsaufträgeablösen und zu einer einheitlichen, prinzipienbasierten Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen führen.

Gemäß dem Grundprinzip des Standardentwurfs sind Umsatzerlöse aus Kundenverträgen künftig erst dann zu realisieren, wenn das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung durch Übertragung der versprochenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden erfüllt hat. Entscheidend für den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung ist der Kontrollübergang auf den Kunden.

Das IDW bezweifelt, dass die Einführung eines neuen Standards zur Umsatzrealisierung überhaupt notwendig ist. Die aktuellen Regelungen zur Umsatzrealisierung hätten sich in der Praxis weitestgehend bewährt, wohingegen das vorgeschlagene neue Konzept des IASB weder für alle Vertragstypen sachgerecht sei noch wesentlich entscheidungsnützlichere Informationen den Abschlussadressaten biete. Nach Meinung des IDW wäre eine gezielte Verbesserung von IAS 18 und IAS 11 die sinnvollere und effizientere Maßnahme. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (111 KB).

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