IDW-Stellungnahme zur Erlöserfassung
15.10.2010
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu dem vom IASB im Juni 2010 veröffentlichten Standardentwurf ED/2010/6: Erlöse aus Verträgen mit Kunden genommen.
Gemäß dem Grundprinzip des Standardentwurfs sind Umsatzerlöse aus Kundenverträgen künftig erst dann zu realisieren, wenn das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung durch Übertragung der versprochenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden erfüllt hat. Entscheidend für den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung ist der Kontrollübergang auf den Kunden.
Das IDW bezweifelt, dass die Einführung eines neuen Standards zur Umsatzrealisierung überhaupt notwendig ist. Die aktuellen Regelungen zur Umsatzrealisierung hätten sich in der Praxis weitestgehend bewährt, wohingegen das vorgeschlagene neue Konzept des IASB weder für alle Vertragstypen sachgerecht sei noch wesentlich entscheidungsnützlichere Informationen den Abschlussadressaten biete. Nach Meinung des IDW wäre eine gezielte Verbesserung von IAS 18 und IAS 11 die sinnvollere und effizientere Maßnahme. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (111 KB).