IASB veröffentlicht erweiterte Regelungen zu Angaben bei Ausbuchungen

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07.10.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute im Rahmen seiner umfassenden Überprüfung bilanzunwirksamer Geschäftsvorfälle Änderungen an IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' veröffentlicht.

Diese Änderungen ermöglichen Nutzern von Finanzberichten einen besseren Einblick in Transaktionen zum Zwecke der Übertragung von Vermögenswerten (etwa Verbriefungen) einschließlich eines Einblicks in mögliche Auswirkungen der noch beim abgebenden Unternehmen verbliebenen Risiken. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert, wenn ein unverhältnismäßig großer Anteil von Übertragungen rund um das Ende einer Berichtsperiode auftreten. Der IASB hat diese Änderungen vorgesehen, da er sein Projekt zur Neuregelung der Ausbuchung von Finanzinstrumenten, das gemeinschaftlich mit dem FASB geführt wurde, aufgrund kurzfristig nicht überwindbarer Schwierigkeiten im Frühjahr auf Eis gelegt hat.

Mit den heute veröffentlichten Änderungen werden die korrespondierenden Angabepflichten nach den IFRS und den US-GAAP im Wesentlichen vereinheitlicht. Unternehmen haben die Änderungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Im ersten Jahr der Anwendung sind Vergleichsangaben entbehrlich.

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