Aufhebung des IDW ERS HFA 27 zu latenten Steuern

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29.09.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beschlossen, den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetzes (IDW ERS HFA 27) aufzuheben.

Zur Begründung heißt es:

Am 03.09.2010 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 18 (DRS 18) „Latente Steuern“ gemäß § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger (Nr. 133a) bekannt gemacht worden. Dieser Standard konkretisiert die Anforderungen des HGB an die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern und die zugehörigen Angaben im Konzernabschluss; die entsprechende Anwendung auf den Jahresabschluss wird empfohlen (DRS 18.7).

Die in DRS 18 enthaltenen Regelungen stimmen im Wesentlichen mit der im Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (IDW ERS HFA 27) dargelegten Auffassung des HFA überein. Vor diesem Hintergrund hat der HFA in seiner 221. Sitzung am 09.09.2010 beschlossen, IDW ERS HFA 27 aufzuheben.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung (30 KB).

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