Neuer Heads Up-Newsletter befasst sich mit SEC-Aktivitäten zum Window Dressing

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26.09.2010

Am 17. September 2010 hat die SEC einstimmig eine vorgeschlagene Regel mit dem Titel Angabe zu kurzfristigen Geldaufnahmen verabschiedet, um kurzfristige Rückgänge bei den kurzfristigen Ausleihungen – üblicherweise rund um den Bilanzstichtag – zu behandeln, die gemeinhin unter der Bezeichnung "Window Dressing" bekannt sind.

Teilweise rühren die Maßnahmen in der vorgeschlagenen Regel aus (1) Liquiditätssachverhalten, die durch bestimmte Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Pensionsgeschäften hervorgerufen werden und die als "Repo 105"-Geschäfte bekannt sind; (2) Untersuchungen der SEC zu Beginn des Jahres bei bei ihr registrierten Unternehmen, um die Arten, das Ausmaß ihrer Verwendung und die Bilanzierung von Rückkaufvereinbarungen und vergleichbaren Geschäftsvorfällen zu verstehen; sowie (3) der Schlussfolgerung der SEC, dass unzureichende Angaben im Hinblick auf diese Arten an Geschäftsvorfällen und sonstige, vergleichbare Vereinbarungen bestehen.

Die vorgeschlagene Regel würde registrierte Unternehmen verpflichten, mehr Informationen zu ihren kurzfristigen Geldaufnahmen anzugeben und damit Anleger helfen, die Finanzierung eines registrierten Unternehmen während eines Zeitraums sowie zum Stichtag besser zu verstehen. Die verbesserten Angaben sind darauf gerichtet, die Transparenz zu verbessern und Anlegern die Informationen zu geben, die sie benötigen, um zu verstehen, wie registrierte Unternehmen ihre Tätigkeit finanzieren.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Vorgeschlagene SEC-Rule Angabe zu kurzfristigen Geldaufnahmen (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC)

Heads Up-Newsletter SEC öffnet den Vorhang bei “Window Dressing” (108 KB)

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