Tätigkeitsbericht von CESR über die IFRS-Durchsetzung 2009

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23.09.2010

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen ersten jährlichen Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Europa herausgegeben.

Der Bericht zeigt sowohl eine Zunahme bei den Durchsetzungsaktivitäten der Regulierer als auch eine größere Einheitlichkeit bei den Tätigkeiten, die von den Durchsetzern unternommen wurden. Im Rahmen der Durchsetzungsaktivitäten in Bezug auf die IFRS 2009 haben die europäischen Regulierer auch eine allgemeine Verbesserung der Berichterstattung nach IFRS seit deren Einführung in Europa festgestellt. Dennoch zeigt der Bericht auch die Bereiche, bei denen die Regulierer festgestellt haben, dass die börsennotierten Unternehmen noch mehr Aufmerksamkeit aufwenden sollten, um sicherzustellen, dass die Informationen, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, noch weiter verbessert werden.

Für den Bericht haben die europäischen Regulierungsbehörden eine vollständige Prüfung der Berichterstattung von 1.200 Unternehmen durchgeführt (sowohl zum Jahresende als auch für Zwischenberichtsperioden), so dass rund 18% Prozent der in Europa notierten Unternehmen geprüft wurden. In 900 Fällen wurde die Berichterstattung einer Teilprüfung unterzogen, so dass rund 15% der notierten Unternehmen geprüft wurden. Die Hauptthemen, die von den europäischen Regulierungsbehörden ausgewählt wurden waren die Wertminderung von Vermögenswerten, Angaben zu Finanzinstrumenten, Geschäftssegmente, die Annahme der Unternehmensfortführung und die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Der englischsprachige Bericht (249 KB) wird von einer entsprechenden Presseerklärung begleitet (167 KB).

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