IASB schlägt Änderungen bei der Bilanzierung von latenten Steuern vor

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10.09.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Entwurf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Mit dem Vorschlag würde ein Aspekt in IAS 12 Ertragsteuernglattgezogen. Nach IAS 12 hängt die Bewertung von latenten Steuerschulden und latentem Steuervermögen davon ab, ob das Unternehmen davon ausgeht, den Vermögenswert dadurch zurückzugewinnen, dass er genutzt wird, oder dadurch, dass er veräußert wird. In einigen Fällen ist es schwierig und subjektiv gefärbt, zu beurteilen, ob eine Rückgewinnung durch Veräußerung oder durch Nutzung erfolgen wird. Um einen pragmatischen Ansatz für solche Fälle zur Verfügung zu stellen, sieht die vorgeschlagene Änderung vor, eine widerlegbare Annahme einzuführen, dass der Vermögenswert allein durch Veräußerung zurückgewonnen wird, wenn dem Unternehmen nicht eindeutige Hinweise vorliegen, dass die Rückgewinnung auf eine andere Art und Weise erfolgt. Diese Annahme würde greifen, wenn Anlageimmobilien, Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert neu bemessen oder neu bewertet werden.

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs ED/2010/11 Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte endet am 9. November 2010. Weitere Informationen:

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 36 KB)

Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des IASB

Zusammenfassung der Entscheidungen, die zur Veröffentlichung des Entwurfs geführt haben

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