Stellungnahme von Deloitte zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an der Bemessung zum beizulegenden Zeitwert

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08.09.2010

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem eine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, der im Juni 2010 veröffentlicht worden war, abgegeben.

Im Standardentwurf wurden kleinere Änderungen am Entwurf aus dem Mai 2009 zu Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen. In jenem Standardentwurf wurde eine dreistufige Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts vorgeschlagen, bei der zwischen beobachtbaren und nicht beobachtbaren Marktdaten unterschieden wird, die in die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingehen. Dieser Hierarchie zufolge gelten Inputfaktoren der Stufe 3 als 'nicht beobachtbare Inputfaktoren', die bei den Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jener Vermögenswerte und Schulden Anwendung finden, für die keine Marktdaten erhältlich sind. Zu den vorgeschriebenen Angaben gehören eine ein 'Analyse der Bewertungsunsicherheiten' (zuweilen als 'Sensitivitätsanalyse' bezeichnet). Mit dem Entwurf vom Juni 2010 würde der ursprüngliche Vorschlag dahingehend erweitert, dass die Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse vorgeschrieben wird, um die Wechselwirkungen zwischen nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die Eingang in die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts auf der Stufe 3 finden, widerzuspiegeln.

Nachfolgend finden Sie einen Ausschnitt aus der Stellungnahme:

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards hinsichtlich der Verbesserung der Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, bei denen innerhalb der Stufe 3 der Hierarchie zum beizulegenden Zeitwert unterschieden wird, und dem Konzept einer Angabe zur Analyse der Bewertungsunsicherheit für Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts auf Stufe 3. Wir haben aber Bedenken, ob die im Standardentwurf vorgeschlagene Angabe zur Bewertungsunsicherheit operationabel ist. Unternehmen werden wahrscheinlich Umsetzungsschwierigkeiten bei der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien haben, weil hinsichtlich der folgenden Punkte Unklarheiten bestehen:

  1. der Schwelle für die Identifizierung alternativer Inputfaktoren;
  2. die zu verwendenden Inputfaktoren, wenn es eine Reihe sachgerechter Inputfaktoren gibt, und die Frage, welche Methodik verwendet werden soll, wenn es mehrere Methoden gibt (jeder mit einer Bandbreite); sowie
  3. die Zielsetzung bei der Beurteilung der Korrelation.

Weiterführende Informationen:

vollständiges Schreiben an den IASB (in englischer Sprache, 40 KB)

unsere Projektseite zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Zusammenfassung des Standardentwurfs ED/2010/7

IFRS in Focus-Newsletter IASB gibt Standardentwurf zu Angaben der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert heraus (in englischer Sprache, 60 KB)

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