2010

IASB schlägt vor, IAS 19 im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne zu ändern

29.04.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zwecks Einholung öffentlicher Stellungnahmen herausgegeben.

Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim Ansatz, beider Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen. Die Bewertung von leistungsorientierten Plänen und die Bilanzierung von beitragsbasierten Leistungszusagen werden im Entwurf nicht angesprochen.

Unter den Änderungen, die an IAS 19 vorgeschlagen werden, sind die folgenden:

Sofortiger Ansatz aller geschätzten Änderungen in den Kosten für die Zuverfügungstellung der zugesagten Leistungen und aller Änderungen im Wert des Planvermögens. Dies würde die verschiedenen Methoden abschaffen, die derzeit in IAS 19 enthalten sin, auch den sogenannte "Korridor", der gestattet, einige dieser Gewinne und Verluste aufzuschieben.

Ein neuer Darstellungsansatz, nach dem klar zwischen den verschiedenen Arten von Gewinnen und Verlusten unterschieden wird, die aus leistungsorientierten Plänen entstehen. Insbesondere wird im Entwurf vorgeschlagen, dass die folgenden Änderungen in den Leistungskosten getrennt darzustellen sind:

Dienstzeitaufwand – in der Gewinn- und Verlustrechnung

Finanzierungskosten (d.h. Nettozinsen auf die leistungsorientierte Nettoschuld) – als Teil der Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Neubewertungen – im sonstigen Gesamtergebnis

Diese Posten separat darzustellen, bedeutet, aus IAS 19 die Möglichkeit für Unternehmen zu streichen, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Änderungen in den leistungsorientierten Verpflichtungen und im beizulegenden Zeitwert des Planvermögens zu erfassen.

Verbesserte Angaben zu solchen Themen wie:

Merkmale der leistungsorientierten Pläne eines Unternehmens,

Beträge, die im Abschluss angesetzt werden,

Risiken, die aus leistungsorientierten Plänen entstehen,

Teilnahme an Plänen mehrerer Arbeitgeber.

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf Leistungsorientierte Pläne endet am 6. September 2010. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IASB in der Rubrik Comment on a proposal zur Verfügung.

El IFRS para PYMES en su bolsillo

28.04.2010

Unsere kolumbianischen Kollegen haben El IFRS para PYMES en su bolsillo herausgegeben — die spanische Übersetzung der Broschüre IFRS für KMU im Überblick, die Mitte des Monats erschienen ist.

Dieser Leitfaden im Umfang von 45 Seiten zum IFRS für KMU ist dem beliebten IFRS im Überblick/IFRSs in Your Pocket zu den vollen IFRS von Deloitte sehr ähnlich. IFRS für KMU im Überblickwidmet sich jedem Abschnitt des IFRS für KMU einzeln, fasst die Vorschriften zusammen und hebt die Unterschiede zu den vollen IFRS hervor. Die Broschüre enthält außerdem einen zeitlichen Überblick über die Entwicklung des IFRS für KMU und eine Erläuterung, wie der IFRS für KMU von den vollen IFRS abweicht. Folgende Fassungen stehen Ihnen auf IAS PLUS zur Verfügung:

El IFRS para PYMES en su bolsillo (in spanischer Sprache, 525 KB)

IFRS for SMEs in Your Pocket(in englischer Sprache, 406 KB)

Sonderausgabe für das Vereinigte Königreich mit zusätzlichen Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU im Vereinigten Königreich (in englischer Sprache, 273 KB)

Tagesordnung für die Sitzung des Interpretations Committee am 6. und 7. Mai 2010

28.04.2010

Das IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 6. und 7. Mai 2010 (am 7. Mai nur vormittags) in den Räumen des IASB in London tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Agenda der Sitzung wieder.

Agenda für die Sitzung des Interpretations CommitteeDonnerstag und Freitag, 6. und 7. Mai 2010

Donnerstag, 6. Mai 2010 (10:00h-18:00h)

Einführung

IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe von IFRIC Updateveröffentlicht wurden

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Bilanzierung von Kosten, die Teil selbsterstellter Vermögenswerte sind, beim Übergang

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche – Wertaufholung bei Wertberichtigungen in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert

IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen – Bewertung von Planvermögen

Themen, die weiter erörtert werden sollten

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – feste Zeitpunkte in der Ausnahme für Ausbuchungen

IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Vergleichsinformationen

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage

Neue Themen, die erörtert werden sollten

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards — Wiederholte Anwendung

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards — Klarstellung der Ausnahme für Fremdkapitalkosten

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards — Gewinne am Tag 1

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse — Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile

Freitag, 7. Mai (09:00h-12:30h)

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen (Fortsetzung vom Vortag)

Neue Themen, die erörtert werden sollten (Fortsetzung vom Vortag)

IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern – Berichterstattung nach IFRS nach einer Phase chronischer Hochinflation

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die aus der Kategorie Zur Veräußerung verfügbar in Kredite und Forderungen umklassifiziert werden

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Klarstellung der Kriterien zu kündbaren Instrumenten für Anteile an sogenannte Income Trusts

IAS 12 Ertragsteuern — Ansatz von latentem Steuervermögen für nicht realisierte Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren Schuldtiteln

IAS 16 Sachanlagen – Änderung zur Klarstellung der Bilanzierung von Wartungsgräten

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Wechsel vom Modell des beizulegenden Zeitwerts auf das Anschaffungskostenmodell (erneute Erörterung)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung: Spezifizierung der Auswirkungen der Unternehmensfortführung

Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

Bedenken der EZB in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert und Konvergenz

28.04.2010

Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), sprach bei einer Konferenz In Paris am 27. April 2010 zu dem Thema Elemente für eine Intervention bei Bilanzierungsfragen.

Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir einige Auszüge für Sie, in denen Frau Tumpel-Gugerell die Sichtweise der EZB in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Wertminderung und Konvergenz darstellt.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Zuerst einmal bietet die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unserer Meinung nach keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger, wenn ein Unternehmen die Absicht hat, die Vermögenswerte bis zu ihrer Fälligkeit zu halten bzw. die Schulden zu ihrem Nominalbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. In diesen Fällen erhöht der Ansatz des zwischenzeitlichen beizulegenden Zeitwerts nur die Volatilität der Abschlüsse, ohne tatsächlich Informationsgehalt zu bieten. Dies ist typischerweise der Fall beim Kreditbuch von Handelsbanken.

Darüber hinaus stimmt die EZB nicht zu, dass ein Unternehmen einen Gewinn zu verzeichnen hat, wenn der beizulegende Zeitwert seiner eigenen Schulden aufgrund einer Abnahme seiner Kreditwürdigkeit fällt. Die Begründung dafür ist, dass ein Unternehmen seine Schulden zurückkaufen und den Gewinn realisieren könne. In der Realität jedoch und insbesondere in schwierigen Zeiten hat ein Unternehmen nicht die zusätzlichen Mittel frei verfügbar, um seine Schulden zurückzukaufen...

Zweitens bietet die Bilanzierung zum beizulegende Zeitwert in ihrer Anwendung bestimmt praktische Herausforderungen, insbesondere wenn die Märkte illiquide werden und verlässliche Marktpreise nicht länger verfügbar sind. Was ist der Zweck einer Marktbewertung, wenn es keinen Markt gibt? Die Relevanz und Verlässlichkeit von Zeitwerten, die auf Marktpreisen basieren, erfordern einen funktionierenden Markt, bei dem die Preise angemessen die zugrundeliegenden fundamentalen Merkmale des Finanzinstruments widerspiegeln. Wenn der Markt bedeutend gestört ist, kann die Verwendung von Marktwerten absolut bedeutungslos sein...

Daher ist die EZB der Meinung, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nur dann gefordert werden sollte, wenn sie im Einklang mit dem Geschäftsmodell des Instituts steht und die Merkmale des bestimmten zugrundeliegenden Vermögenswerts oder der entsprechenden Schuld angemessen widerspiegelt.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Vorsorgepraxis vor der Krise verzögerte den Ansatz von Kreditverlusten, die Krediten innewohnen. Die Bilanzierungsregeln fordern ein bestimmtes auslösendes Ereigniswie beispielsweise einen Zahlungsausfall, bevor einem Unternehmen gestattet wird, Vorsorge für Kreditverluste zu treffen. Als Ergebnis häufen sich normalerweise Abschreibungen bei schweren Abschwüngen, wenn die den Krediten inhärenten Kreditverluste tatsächlich zutage treten, was den Druck auf das Finanzsystem vergrößert.

Daher sollte eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt werden. Dies war auch eine Empfehlung der Führer der G-20. In diesem Zusammenhang begrüßt die EZB den neuesten Vorschlag des IASB in Bezug auf einen Ansatz über erwartete Kapitalflüsse. Trotz einiger praktischer Herausforderungen, die gelöst werden müssen, bevor der Ansatz endgültig übernommen wird, erlaubt er eine zeitnähere Erfassung von erwarteten Kreditverlusten und trägt dadurch dazu bei, Prozyklizität zu mindern. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass der Basler Ausschuss kürzlich einen Ansatz entwickelt hat, der darauf abzielt, die Komplexität des IASB-Ansatzes zu reduzieren. Die EZB fordert den IASB auf, mit dem Basler Ausschuss zusammenzuarbeiten, damit eine anwendbare Lösung für eine stärker zukunftsgerichtete Vorsorgeregelung entwickelt werden kann.

Dies ist auch ein gutes Beispiel für einen Fall, in dem die Ziele hochwertiger Bilanzierung und der Schutz der finanziellen Stabilität einander ergänzen.

Lassen Sie mich in diesem Sinne unterstreichen, dass die EZB die Arbeit des IASB anerkennt und den Fortschritt begrüßt, der im Rechnungslegungsrahmen erzielt wurde. Wir freuen uns darauf, den intensiven Dialog mit dem IASB während der verbleibenden Phasen des Projekts zu Finanzinstrumenten und in anderen Bilanzierungsbereichen fortzusetzen, die aus regulatorischer Sicht wichtig sein können.

Konvergenz

Aus all diesen Gründen begrüßt die EZB die fortgesetzten Bemühungen der Rechnungslegungsstandardsetzer, als direkte Antwort auf die Aufforderung der G-20 vollständig kompatible, hochwertige Bilanzierungsstandards zu erzielen. Wir sind jedoch besorgt, zu hören, dass der FASB und der IASB noch immer weit davon entfernt sind, Einigkeit bei den wichtigsten Bilanzierungskonzepten wie beispielsweise der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zu erzielen. Der IASB hat ein gemischtes Bewertungsmodel bestätigt, nach dem Finanzinstrumente sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Gegensatz dazu ist der US-amerikanische Standardsetzer FASB entschlossen, sich auf ein Modell der vollen Fair-Value-Bilanzierung zuzubewegen, und behauptet, dass nur der beizulegenden Zeitwert entscheidungsnützliche Informationen für Anleger bietet.

Ich habe bereits in meine Intervention angesprochen, wie die Finanzmarktkrise die Fehler bei dieser Bewertung deutlichst gezeigt hat und wie unter bestimmten Umständen, nämlich wenn die Märkte gestört sind, eine vollständige Anwendung der Fair-Value-Bilanzierung auf die Abschlüsse im Bankensektor Bedenken hinsichtlich der finanziellen Stabilität aufkommen lässt und keine entscheidungsnützlichen Informationen für Anleger bietet.

Ich möchte noch einmal betonen: Die EZB ist strikt gegen einen Ansatz, der vollständige Fair-Value-Bilanzierung vorsieht. In diesem Zusammenhang sollte Konvergenz nicht um den Preis von hochwertigen Rechnungslegungsstandards erzielt werden.

Schließlich möchte ich vor dem Hintergrund der jüngsten Beteuerungen von IASB und FASB, dass der Konvergenzzeitplan eingehalten werden kann, sagen, dass wir nicht so optimistisch sind. In dieser Hinsicht würde die Einsetzung eines Überleitungsmechanismus, der einfach die Zahlen zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten für jede Ausweiszeile der Bilanz vorsieht, nicht das Ziel einer Harmonisierung erfüllen.

Vorgeschlagene Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor

27.04.2010

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf ED 44 Verbesserungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSASs) herausgegeben.

ED 44 enthält alle Vorschläge, um die Ausrichtung der IPSAS an den IFRS beizubehalten, sowie andere allgemeine Verbesserungen. Die Presseerklärung des IPSASB in englischer Sprache, die auch eine Verknüpfung auf den Entwurf enthält, finden Sie hier. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2010.

XBRL-Studie für Einreichungen bei der SEC

27.04.2010

Die IFRS-Stiftung sucht Teilnehmer für eine Studie, in deren Rahmen die Verwendung der XBRL-IFRS-Taxonomie 2010 für Einreichungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) untersucht werden soll.

Gesucht werden ausländische, nicht börsennotierte Emittenten (Foreign Private Issuers, FPI), die ab dem 15. Juni 2011 verpflichtend ihre Daten in XBRL-Format bei der SEC einreichen müssen. Interessenten können sich bis zum 15. Mai 2010 bei der IFRS-Stiftung melden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der IFRS-Stiftung.

Ergebnisse der 143. DSR-Sitzung

27.04.2010

Der Ergebnisbericht der Sitzung des Standardisierungsrates vom 12. und 13. April 2010 steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Das aktuelle Arbeitsprogramm mit Stand April 2010 finden Sie hier (66 KB).

Nächste TEG-Sitzung

27.04.2010

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 5. bis 7. Mai 2010 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen. Die Tagesordnung der Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

CEBS-Empfehlungen zu "Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten"

27.04.2010

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten herausgegeben.

Diese Leitlinien sollen Finanzinstituten dabei helfen, bei der Erstellung der Angaben ihrer Abschlüsse die Lehren zu bedenken, die aus der jüngsten Finanzmarktkrise zu ziehen waren. Die Prinzipien bauen auf Schlussfolgerungen auf, die aus den vier Einschätzungen der Angaben von Banken durch CEBS stammen. Die Leitlinien sollen eine verbesserte Qualität von Angaben bewirken, ohne dass bestehende Angabevorschriften oder-empfehlungen wie die in den IFRS, der Säule 3 oder in den Börsennotierungsvorschriften ergänzt, dupliziert oder geändert werden. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Presseerklärung von CEBS

Prinzipien für Angaben in Krisenzeiten (112 KB)

144. DSR-Sitzung

26.04.2010

Die Agenda für die 144. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 10. und 11. Mai 2010 steht jetzt zur Verfügung.

Sie finden sie sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung auf der Internetseite des DRSC.

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