April

Aktuelle Deloitte-Veröffentlichungen

29.04.2011

Die nachfolgenden Veröffentlichungen von Deloitte sind ab sofort verfügbar:

Die nachfolgenden Veröffentlichungen von Deloitte sind ab sofort verfügbar:

Publikationen des IFRS Global Office

IFRS-Brancheneinblicke (in englischer Sprache):

Das Leasingprojekt – Aktuelles für den Energie- und Ressourcensektor (94 KB)

Das Leasingprojekt – Aktuelles für die Fertigungsindustrie (98 KB)

Das Leasingprojekt – Aktuelles für die Schiffsbaubranche (70 KB)

Deloitte Kanada

IFRS on Point-Newsletter in französischer Sprache: Édition Mars 2011 (108 KB)

Deloitte Vereinigtes Königreich

Newsletter zur Versicherungsbilanzierung – Zwanzigste Ausgabe, April 2011 (in englischer Sprache, 93 KB) – diese Ausgabe trägt den Titel "Projektzeitplan um ein paar weitere Monate ausgeweitet" und bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen

Deloitte Vereinigte Staaten

Heads Up-Newsletter (in englischer Sprache):

Umsetzungsfragen in Bezug auf die FASB-Leitlinien zu abgegrenzten Erwerbskosten (160 KB)

Vorgeschlagene Änderungen an den Wertminderungsleitlinien (97 KB)

156. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere

29.04.2011

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 156. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 5. und 6. Mai 2011 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Aufsichtsrat von EFRAG tagt am 10. Mai 2011

29.04.2011

Der Aufsichtsrat (Supervisory Board, SB) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird seine nächste Sitzung am 10. Mai 2011 in Brüssel abhalten.

Beobachter sind zugelassen. Details zur Tagesordnung und zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IPSASB veröffentlicht Handbuch aller Verlautbarungen für 2011

29.04.2011

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Ausgabe 2011 seines Handbuchs der Verlautbarungen zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor herausgegeben.

In den zwei Bänden des Handbuchs werden alle 31 Standards, die der periodengerechten Abgrenzung folgen, und der eine kameralistische Standard des IPSASB zusammengefasst. In das Handbuch 2011 wurden alle Änderungen aufgenommen, die sich aus dem 2010 abgeschlossenen Verbesserungsprojekt ergeben haben. Jedem Standard ist eine Änderungshistorie vorangestellt. Das Handbuch kann kostenfrei von der Materialienseite des IFAC-Internetauftritts heruntergeladen werden.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

28.04.2011

Morgen, am 29. April 2011 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen — Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die Agenda für die Telefonkonferenz wurde noch nicht bekanntgegeben.

Tagesordnung für die Sondersitzung von IASB und FASB am 4. Mai 2011

28.04.2011

IASB und FASB werden am 4. Mai 2011 eine weitere Sondersitzung abhalten.

Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (die Verknüpfungen führen Sie auf unsere Projektzusammenfassung für jedes Thema). Die Sitzungszeiten sind in mitteleuropäischer Sommerzeit angegeben (MESZ).

Tagesordnung für die Sondersitzung von IASB und FASB 4. Mai 2011, London

Mittwoch, 4. Mai 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (13:00-15:30 Uhr)

Versicherungsverträge

Die Agendapapiere für die Sitzung stehen bereits auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 27. April 2011

28.04.2011

Der IASB ist am 27. April 2011 zu einer Sondersitzung zusammengekommen.

Erörtert wurde das Thema Sicherungsbilanzierung von Finanzinstrumenten, insbesondere die Punkte Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen bei sog. 'Zero-Cost'-Collars, Designation von Nominalbeträgen und Bilanzierung von Fair Value Hedges. Zu unserer Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, gelangen Sie hier.

Am Nachmittag des gleichen Tages sind außerdem IASB und FASB zu einer Sondersitzung zum Thema Versicherungsverträge zusammengekommen. Wir werden Ihnen die entsprechende Mitschrift sobald wie möglich zur Verfügung stellen.

IDW PS 570 zur Beurteilung von Embedded-Value-Berichten von Versicherungsunternehmen verabschiedet

28.04.2011

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW Prüfungsstandard: Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value (MCEV) entsprechend den Prinzipien des CFO Forums (IDW PS 570) verabschiedet.

IDW PS 570 wird in Heft 5/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2011 veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Treuhänder veröffentlichen Schlussfolgerungen von ihrer Sitzung im März

28.04.2011

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung stellen auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen zur Verfügung, zu denen sie bei ihrer Sitzung am 30. und 31. März 2011 in London gekommen sind.

Die englischsprachige Zusammenfassung ist Ihnen hier zugänglich. Außerdem sind die Treuhänder am 1. April 2011 zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Überwachungsgremium zusammengekommen. Beobachter von Deloitte waren bei beiden Sitzungen anwesend und haben Mitschriften angefertigt. Diese hatten wir Ihnen bereits am 5. April 2011 in deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Neuer Filter für die Anwendung der IFRS in Einzelabschlüssen in Italien

28.04.2011

Seit 2006 müssen separate Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen in Italien nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt werden.

Dies ist in Verordnung 38/2005 festgeschrieben. Mit Verordnung Nr. 225/2010, umgewandelt in Gesetz Nr. 10/2011, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 47 vom 26. Februar 2011 wurden Änderungen an Artikel 4 der Verordnung 38/2005 vorgenommen, so dass es nun heißt, dass neue IFRS, die nach dem 1. Januar 2011 vom IASB herausgegeben und für die Anwendung in Europa übernommen werden, nun auch noch vom italienischen Justizministerium indossiert werden müssen, bevor sie im separaten Abschluss italienischer börsennotierter Unternehmen angewendet werden dürfen. Das neue Verfahren, das in Zusammenarbeit mit dem italienischen Standardsetzer durchgeführt wird, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass neue IFRS mit den italienischen Rechnungslegungsprinzipien kompatibel sind. Eine Indossierung ist nur für die im separaten Abschluss angewendeten IFRS vorgeschrieben;das neue Verfahren gilt nicht für im Konzernabschluss angewendete IFRS.

Zugang zum italienischen Gesetzblatt Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana haben Sie hier. Volltexte sind allerdings nicht kostenfrei. Die hinzugefügten Paragraphen sind:

 

7-bis. I principi contabili internazionali, che sono adottati con regolamenti UE entrati in vigore successivamente al 31 dicembre 2010, si applicano nella redazione dei bilanci d'esercizio con le modalita' individuate a seguito della procedura prevista nel comma 7-ter.

7-ter. Con decreto del Ministro della giustizia, emanato entro novanta giorni dalla data di entrata in vigore dei regolamenti UE di cui al comma 7-bis, di concerto con il Ministro dell'economia e delle finanze, acquisito il parere dell'Organismo italiano di contabilita' e sentiti la Banca d'Italia, la CONSOB e l'ISVAP, sono stabilite eventuali disposizioni applicative volte a realizzare, ove compatibile, il coordinamento tra i principi medesimi e la disciplina di cui al titolo V del libro V del codice civile, con particolare riguardo alla funzione del bilancio di esercizio.

7-quater. Il Ministro dell'economia e delle finanze provvede, ove necessario, entro sessanta giorni dalla data di entrata in vigore del decreto di cui al comma 7-ter, ad emanare eventuali disposizioni di coordinamento per la determinazione della base imponibile dell'IRES e dell'IRAP. In caso di mancata emanazione del decreto di cui al comma 7-ter, le disposizioni di cui al periodo precedente sono emanate entro centocinquanta giorni dalla data di entrata in vigore del regolamento UE.

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