Scharia'a-gemäße Leasingverhältnisse auf der Tagesordnung des IASB im Mai

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26.04.2011

Obwohl die Sitzung derzeit noch als 'vorläufig' gekennzeichnet ist, hat der IASB auf der Materialseite für die Sondersitzung von IASB und FASB am 11. und 12. Mai bereits ein detailliertes Agendapapier zu Scharia'a-gemäßen Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt.

Wayne Upton, der IASB-Direktor für international Angelegenheiten, hat das Papier erarbeitet, um Hintergrundinformationen zu bestimmten Fragen der Bilanzierung durch den Leasinggeber zu bieten.

Der Schwerpunkt des Papiers liegt auf Ijarah (Leasing), Ijarah Muntahia Bittamleek (Leasing mit Übertragung der Eigentümerschaft) und Ijarah Thumma al-Bai' (Leasing mit anschließendem Erwerb des Leasinggegenstandes). Die letzten beiden sind Sonderkonstruktionen, die entwickelt wurden, um Geschäftsvorfälle zu ermöglichen (Finanzierungsleasings), die häufig vorkommen, aber in ihrer gängigen Art nicht der Scharia'a gemäß sind, weil sie zwei Vertragsarten (Leihen und Verkaufen) kombinieren, die für sich gesehen gestattet aber in Kombination verboten sind. Für das IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen scheint das zu bedeuten, dass der Erfüllungspflichtenansatz Scharia'a-gemäß ist, der Ausbuchungsansatz oder die Behandlung quasi als Veräußerung dies aber nicht wären.

Weiterführende Informationen:

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