Neues tschechisches Bilanzierungsgesetz bringt Änderungen für Einzelabschlüsse
25.04.2011
Am 1. Januar 2011 ist das neue tschechische Bilanzierungsgesetz in Kraft getreten.
Es bringt eine bedeutende Änderung in der IFRS-Anwendung in Bezug auf Einzelabschlüsse für nicht börsennotierte tschechische Unternehmen mit sich. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen jetzt auch im separaten Abschluss anwenden.
Weiterführende Informationen:
- Text der Aktiengesetzänderung (in tschechischer Sprache in der Gesetzesdatenbank der tschechischen Regierung)
- Text des vollständigen Aktiengesetzes in geänderter Fassung (in tschechischer Sprache in der Gesetzesdatenbank der tschechischen Regierung)
- Publikation unserer Tschechischen Kollegen in englischer Sprache, in der die Änderung zusammengefasst und erläutert wird: IFRS Gets the Green Light — (R)evolution in Czech Accounting (191 KB)