Neues tschechisches Bilanzierungsgesetz bringt Änderungen für Einzelabschlüsse

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25.04.2011

Am 1. Januar 2011 ist das neue tschechische Bilanzierungsgesetz in Kraft getreten.

Es bringt eine bedeutende Änderung in der IFRS-Anwendung in Bezug auf Einzelabschlüsse für nicht börsennotierte tschechische Unternehmen mit sich. Unternehmen, die die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen in ihrem konsolidierten Abschluss anwenden, und Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind, der seinen konsolidierten Abschluss nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellt, können IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen jetzt auch im separaten Abschluss anwenden.

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