Beinahe endgültige Fassungen für fünf Standards

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21.04.2011

Der IASB hat heute beinahe endgültige Fassungen von fünf neuen und überarbeiteten Standards herausgegeben, die als Paket erscheinen sollen und der Bilanzierung von Konsolidierungen, Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen gelten.

Die Veröffentlichung der endgültigen Standards wird in den kommenden Wochen erwartet. Jeder der fünf Standards wird ein Datum des Inkrafttretens haben, das nach oder am 1. Januar 2013 liegen soll, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, wenn alle anderen Standards des "Pakets" gleichzeitig vorzeitig angewendet werden. Es soll Unternehmen jedoch gestattet sein, Teile der Vorschriften zu Angaben aus IFRS 12 in ihre Abschlüsse zu integrieren, ohne dass dies als eine vorzeitige Anwendung von IFRS 12 gilt, die eine ebenfalls vorzeitige Anwendung der anderen vier Standards auslösen würde. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Standards, deren beinahe endgültigen Fassungen heute veröffentlicht wurden:

Das "Paket" der fünf Standards

IFRS 10 Konzernabschlüsse

IFRS 10 wird die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften durch Einführung eines einzigen Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung unabhängig von der Art des Investitionsempfängers ersetzen (also unabhängig davon, ob das Unternehmen durch Stimmrechte von Investoren oder durch andere vertragliche Vereinbarungen wie bei Zweckgesellschaften üblich kontrolliert wird). Nach IFRS 10 wird Beherrschung danach bestimmt, ob ein Investor 1) Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger hat, 2) Chancen und Risiken aus veränderlichen Erträgen aus seinem Engagement bei diesem Unternehmen hat und 3) seine Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger nutzen kann, um den Betrag der Erträge zu bestimmen.

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Mit IFRS 11 werden neue Bilanzierungsvorschriften für gemeinsame Vereinbarungen eingeführt, die IAS 31 Anteile an Joint Ventures ersetzen. Die Möglichkeit, die anteilige Konsolidierungsmethode bei der Bilanzierung von gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen anzuwenden, wird gestrichen. Darüber hinaus werden mit IFRS 11 gemeinschaftlich beherrschte Vermögenswerte abgeschafft; es bleiben nur gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures erhalten. Eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte aus den Vermögenswerten und Pflichten aus den Verbindlichkeiten haben. Ein Joint Venture ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte auf das Nettovermögen haben.

IFRS 12 Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen

Mit IFRS 12 werden verbesserte Angaben sowohl zu konsolidierten als auch zu nicht konsolidierten Unternehmen gefordert, bei denen ein Unternehmen engagiert ist. Das Ziel von IFRS 12 liegt darin, Informationen zu fordern, die die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, die Grundlage von Beherrschung, jegliche Ansprüche auf die konsolidierten Vermögenswerte und Schulden, Risiken aus dem Engagement bei nicht konsolidierten Zweckgesellschaften und das Engagement von Minderheitenanteilseignern an konsolidierten Unternehmen zu beurteilen.

IAS 27 Einzelabschlüsse (2011)

Die Vorschriften auf separate Abschlüsse belieben unverändert Bestandteil des geänderten IAS 27. Die anderen Teile von IAS 27 werden durch IFRS 10 ersetzt.

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (2011)

IAS 28 wird um Folgeänderungen geändert, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben.

Die beinah endgültigen Fassungen der Standards stehen nur eIFRS-Abonnenten zur Verfügung; diese können sie von der IASB-Seite der zuletzt hochgeladenen Dokumente herunterladen.

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