Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zur Aufrechnung in der Bilanz

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20.04.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden veröffentlicht.

Standardentwurf ED/2011/01 sieht vor, Aufrechnung vorzuschreiben, wenn ein Unternehmen das Recht auf Aufrechnung eines finanziellen Vermögenswert und einer finanziellen Schuld hat und beabsichtigt, diese entweder netto oder gleichzeitig zu erfüllen. Wir übersetzen Ihnen einen Auszug aus der Stellungnahme:

Die Boards sind zu dem Schluss gekommen, dass die Darstellung von Bruttobeträgen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten im Allgemeinen relevantere Informationen bietet als eine Nettodarstellung und dass eine Bruttodarstellung eher im Einklang mit dem Rahmenkonzept und dessen Schwerpunktlegung auf die Berichterstattung über die künftigen Kapitalflüsse eines Unternehmens zum Nutzen des Adressaten steht. Wir stimmen dieser Schlussfolgerung zu.

Wir möchten jedoch daran erinnern, dass während der Einbindungsaktivitäten der Boards der Meinung Ausdruck verliehen haben, dass sowohl die Brutto- als auch die Nettoinformationen entscheidungsnützlich und für die Analyse eines Abschlusses notwendig sind. Wir ermutigen die Boards daher, ein verknüpfendes Darstellungsmodell weiter zu untersuchen [...], bei dem ein Aufrechnungsrecht nur dann entsteht, wenn eine Gegenpartei entweder in Bezug auf Zahlung oder Lieferung ausfällt (einschließlich Bankrott und Insolvenz), weil das Recht (1) entweder bedingt ist oder (2) unbedingt, aber das Unternehmen nicht beabsichtigt, dieses Recht außer bei Ausfall in Anspruch zu nehmen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (71 KB). Alle unsere früheren Stellungnahmen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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