Kanadische Wertpapieraufsichten verabschieden aktualisierte Regelung zu Angaben bei Bergbauprojekten

  • Kanada Image

11.04.2011

Die kanadische Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben eine neue Fassung der Verlautbarung National Instrument 43-101 Angabestandards für Berbauprojekte und der entsprechenden Formulare herausgegeben.

Mit der Verlautbarung werden Angabestandards für wissenschaftliche und technische Informationen zu Bergbauprojekten festgelegt und gefordert, dass diese Angaben auf einem Sachbericht oder anderen Informationen beruhen, die unter der Aufsicht einer qualifizierten Person zusammengetragen wurden. Die Verlautbarung gilt nicht für Angaben in Bezug auf Erdöl, Erdgas, bituminösen Sand oder Schiefer, Grundwasser, Flözgas oder andere Substanzen, die nicht unter den Begriff "Bergbauprojekt" in der Verlautbarung fallen. Mit der überarbeiteten Verlautbarung und ihren Folgeänderungen werden der Umfang einiger Vorschriften reduziert oder diese ganz gestrichen, Emittenten der Branche in manchen Bereichen größere Flexibilität eingeräumt und Änderungen widergespiegelt, die in der Branche eingetreten sind sowie Bereiche klargestellt oder korrigiert, wo die Vorgängerfassung der Verlautbarung nicht die gewünschte Wirkung entfaltet hat.

Unter Voraussetzung aller notwendigen Ratifizierungen gilt die neue Verlautbarung zu Bergbauprojekten ab dem 30. Juni 2011. Sie können sich die Verlautbarung in englischer Sprache von der Internetseite der CSA herunterladen.

Das IASB-Diskussionspapier DP/2010/1 zu Rohstoffindustrien enthält ebenfalls vorgeschlagene Angabevorschriften in Bezug auf Reserven und Ressourcen. Der IASB muss allerdings noch entscheiden, ob er ein Projekt zu Rohstoffindustrien auf seine aktive Agenda nehmen möchte.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.