IASB schlägt vor, Investmentgesellschaften von den Konsolidierungsvorschriften auszunehmen

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25.08.2011

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2011/4 'Investmentgesellschaften' herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, 'Investmentgesellschaften' als eine eigenständige Form von Unternehmen zu definieren, die von den Konsolidierungsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse ausgenommen wäre.

Die Vorschläge sind aus dem Konsultationsprozess zu IFRS 10 entstanden, in dessen Rahmen viele Stellungnehmende nach der Sinnhaftigkeit von Abschlüssen von Investmentgesellschaften gefragt hatten, wenn in den IFRS weiterhin die Konsolidierung von Unternehmen vorgeschrieben wird, die eine Investmentgesellschaft beherrscht.

Kurz gefasst wird im Entwurf folgendes vorgeschlagen:

  • Kriterien, nach denen sich ein Unternehmen als 'Investmentgesellschaft' qualifiziert (siehe nachfolgende Autstellung),
  • eine Investmentgesellschaft müsste ihre Beteiligungen an von ihr beherrschten Unternehmen nach IFRS 9 Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten (Ausnahmen würden für Beteiligungsunternehmen gelten, die Leistungen erbringen, die sich nur auf die eigene Anlagetätigkeit des Unternehmens beziehen, und für Investmentgesellschaften, die als Ergebnis von Ausfällen bei ihren Anlagen Kontrolle über Sicherheiten übernehmen),
  • zusätzliche Angaben, die Abschlussleser in die Lage setzen, die Art und die finanziellen Auswirkungen der Anlagetätigkeit einzuschätzen,
  • Verbot für Mutterunternehmen von Investmentgesellschaften, die von seinem Tochterunternehmen angewendete Zeitwertbilanzierung zu übernehmen, wenn das Mutterunternehmen nicht selbst als Investmentgesellschaft anzusehen ist, d.h. das Mutterunternehmen würde alle Unternehmen im Konzern konsolidieren,
  • Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, denen zufolge einer Investmentgesellschaft vorgeschrieben würde, ihre Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach IFRS 9 Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten (das Konzept von 'Wagniskapitalgesellschaft, Investmentfonds, Unit Trust oder vergleichbare Unternehmen' wird durch 'Investmentgesellschaft' ersetzt),
  • Unternehmen, die die Leitlinien zu Investmentgesellschaften vorzeitig anwenden, müssten gleichzeitig auch alle Aspekte von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (wie 2011 geändert) anwenden.

Vorgeschlagene Kriterien für Investmentgesellschaften

Nach den Vorschlägen im Entwurf ED/2011/4 wäre eine Investmentgesellschaft ein Unternehmen, das alle der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Art der Anlagetätigkeit. Die einzige substantiellen Tätigkeit des Unternehmens besteht in der Investition in verschiedene Anlageobjekte zum Zwecke der Werterhöhung, der Erzielung von Anlageerträgen (wie beispielsweise Dividenden oder Zinsen) oder beidem.
  • Geschäftszweck. Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber seinen Anlegern ausdrücklich, dass der Zweck des Unternehmens in der Werterhöhung, der Erzielung von Anlageerträgen (wie beispielsweise Dividenden oder Zinsen) oder beidem liegt.
  • Eigentum an Anteilen. Das Eigentum an dem Unternehmen ergibt sich aus den Investmentanteilen wie beispielsweise Aktien oder Partneranteilen, denen proportionale Anteile am Nettovermögen zugeordnet werden.
  • Pooling der Mittel. Die Mittel der Anleger in das Unternehmens werden gepoolt, sodass die Anleger von professionellem Investmentmanagement profitieren können. Das Unternehmen hat Anleger, die in keiner Beziehung zu etwaigen Mutterunternehmen stehen und die zusammen einen bedeutenden Anteil am Eigentum an dem Unternehmen halten.
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. So gut wie alle Anlagen des Unternehmens werden auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt und ihre Ertragskraft entsprechend beurteilt.
  • Angaben. Das Unternehmen bietet seinen Anlegern Finanzinformationen über seine Anlagen. Das Unternehmen kann, muss aber nicht rechtlich den Status eines Unternehmens haben.

Der IASB verfolgt dieses Projekt gemeinsam mit dem FASB mit dem Ziel, die bestehenden Vorschriften nach US-GAAP zu verbessern und die Bilanzierung für diese Arten von Unternehmen zu vereinheitlichen. Man erwartet, dass der FASB entsprechende Vorschläge in Kürze herausbringen wird.

Stellungnahmen zum Standardentwurf werden bis zum 5. Januar 2012 erbeten. Weiterführende Informationen:

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