ESMA veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

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16.08.2011

Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) als Rechtsnachfolgerin des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat den elften Satz Auszüge aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden.

Von Zeit zu Zeit veröffentlicht ESMA Auszüge ausgewählter Entscheidungen als eine Quelle von Informationen zur Stärkung einer sachgerechten und einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU. Zu den im elften Bündel von ESMAs Auszügen behandelten Themen gehören die folgenden:
  • Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten
  • Klassifizierung eines zur Veräußerung gehaltenen Tochterunternehmens
  • Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
  • Aggregierung von Geschäftssegmente
  • Ausschüttung von Sachleistungen an Anteilseigner
  • Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Angaben zu Finanzinstrumenten
  • Darstellung von Änderungen im beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Finanzinstrumente – Angaben

Diese und die früheren Zusammenfassungen können Sie über die folgenden Links herunterladen (alle in englischer Sprache):

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