IDW sieht seine Aussagen zum Abschreibungsbedarf bei griechischen Staatsanleihen bestätigt

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01.08.2011

Die Fachgremien des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben die Auswirkungen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone am 21. Juli 2011 auf Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen oder anderen Investoren zum 30. Juni 2011 erörtert.

Das IDW hatte am 20. Juli 2011 öffentlich verlautbart, dass in Zwischenabschlüssen zum 30. Juni 2011 Abschreibungen für griechische Staatsanleihen vorzunehmen und entsprechende erläuternde Angaben im Lagebericht und/oder Anhang zu leisten seien. Das IDW sieht sich durch die Ergebnisse des Gipfeltreffens bestätigt. In einer auf der Internetseite des IDW zur Verfügung gestellten Presseerklärung heißt es:


Nach Auffassung des IDW bestätigen die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs zur weiteren Stützung Griechenlands die bisherige Einschätzung (vgl. IDW Aktuell vom 20. Juli 2011), dass das Erfordernis besteht, in den Zwischenabschlüssen auf griechische Staatsanleihen außerplanmäßige Abschreibungen bzw. ein impairment vorzunehmen. Die Beschlüsse stellen klar, dass die Stützung Griechenlands fortan nicht mehr allein durch die übrigen Staaten der Euro-Zone und den IWF erfolgt, sondern auch die privaten Gläubiger herangezogen werden. Damit liegt ein sog. impairment trigger im Sinne von IAS 39.59 nunmehr zweifelsfrei vor.

Zur vollständigen IDW-Presseerklärung gelangen Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW, 26 KB).

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