August

Stellungnahme von Deloitte zu Diskussionspapier von EFRAG

26.08.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu deren Diskussionspapier 'Erwägung der Auswirkungen von Bilanzierungsstandards' übermittelt.

In der Stellungnahme wird die Sichtweise von Deloitte hinsichtlich des Beitrags hervorgehoben, den das Diskussionspapier bei der Methodologie einer Entwicklung von Auswirkungsstudien spielt, wenn es in Beziehung zur Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung setzt. Nachfolgend bringen wir einen Ausschnitt aus der Stellungnahme:

 

Dem Grunde nach stimmen wir dem Prinzip zu, dass Auswirkungsstudien ein Element des Standardsetzungsprozesses im Lebenszyklus eines Projekts sein sollten, wozu auch die Überprüfung nach der Umsetzung gehört. Wir sind der Ansicht, dass derselbe Detailgrad auf jeder Stufe eines Projekts erforderlich ist und denken, dass verschiedene Maßnahme in verschiedenen Phasen zur Anwendung kommen können [...] Die verwendete Methodik muss skalierbar und das Ausmaß von Auswirkungsstudien dem jeweiligen Projekt angemessen sein (d.h. Auswirkungsstudien sollten im richtigen Verhältnis zum Untersuchungsgegenstand stehen). Darüber hinaus denken wir, dass das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung gelangen sollte. Dementsprechend sollten Auswirkungsstudien vom IASB in Zusammenarbeit mit nationalen oder regionalen Gremien, die mit Rechnungslegungsfragen befasst sind, durchgeführt werden.

Daneben sind wir der Ansicht, dass EFRAG 1) die Antworten sammeln und verarbeiten, 2) die wesentlichen Ergebnisse herausarbeiten und 3) dem Ausschuss der Treuhänder der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses Empfehlungen aussprechen sollte.

Unsere Stellungnahme zu ERFRAGs Diskussionspapier Erwägung der Auswirkungen von Bilanzierungsstandards können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 104 KB).

159. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere

26.08.2011

Der erste Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 159. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 1.und 2. September 2011 steht auf derInternetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen. Das DRSC weist darauf hin, dass sich die Reihenfolge der Themen auf der Tagesordnung geändert hat.

IASB schlägt vor, Investmentgesellschaften von den Konsolidierungsvorschriften auszunehmen

25.08.2011

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2011/4 'Investmentgesellschaften' herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, 'Investmentgesellschaften' als eine eigenständige Form von Unternehmen zu definieren, die von den Konsolidierungsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse ausgenommen wäre.

Die Vorschläge sind aus dem Konsultationsprozess zu IFRS 10 entstanden, in dessen Rahmen viele Stellungnehmende nach der Sinnhaftigkeit von Abschlüssen von Investmentgesellschaften gefragt hatten, wenn in den IFRS weiterhin die Konsolidierung von Unternehmen vorgeschrieben wird, die eine Investmentgesellschaft beherrscht.

Kurz gefasst wird im Entwurf folgendes vorgeschlagen:

  • Kriterien, nach denen sich ein Unternehmen als 'Investmentgesellschaft' qualifiziert (siehe nachfolgende Autstellung),
  • eine Investmentgesellschaft müsste ihre Beteiligungen an von ihr beherrschten Unternehmen nach IFRS 9 Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten (Ausnahmen würden für Beteiligungsunternehmen gelten, die Leistungen erbringen, die sich nur auf die eigene Anlagetätigkeit des Unternehmens beziehen, und für Investmentgesellschaften, die als Ergebnis von Ausfällen bei ihren Anlagen Kontrolle über Sicherheiten übernehmen),
  • zusätzliche Angaben, die Abschlussleser in die Lage setzen, die Art und die finanziellen Auswirkungen der Anlagetätigkeit einzuschätzen,
  • Verbot für Mutterunternehmen von Investmentgesellschaften, die von seinem Tochterunternehmen angewendete Zeitwertbilanzierung zu übernehmen, wenn das Mutterunternehmen nicht selbst als Investmentgesellschaft anzusehen ist, d.h. das Mutterunternehmen würde alle Unternehmen im Konzern konsolidieren,
  • Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, denen zufolge einer Investmentgesellschaft vorgeschrieben würde, ihre Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nach IFRS 9 Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten (das Konzept von 'Wagniskapitalgesellschaft, Investmentfonds, Unit Trust oder vergleichbare Unternehmen' wird durch 'Investmentgesellschaft' ersetzt),
  • Unternehmen, die die Leitlinien zu Investmentgesellschaften vorzeitig anwenden, müssten gleichzeitig auch alle Aspekte von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (wie 2011 geändert) anwenden.

Vorgeschlagene Kriterien für Investmentgesellschaften

Nach den Vorschlägen im Entwurf ED/2011/4 wäre eine Investmentgesellschaft ein Unternehmen, das alle der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Art der Anlagetätigkeit. Die einzige substantiellen Tätigkeit des Unternehmens besteht in der Investition in verschiedene Anlageobjekte zum Zwecke der Werterhöhung, der Erzielung von Anlageerträgen (wie beispielsweise Dividenden oder Zinsen) oder beidem.
  • Geschäftszweck. Das Unternehmen verpflichtet sich gegenüber seinen Anlegern ausdrücklich, dass der Zweck des Unternehmens in der Werterhöhung, der Erzielung von Anlageerträgen (wie beispielsweise Dividenden oder Zinsen) oder beidem liegt.
  • Eigentum an Anteilen. Das Eigentum an dem Unternehmen ergibt sich aus den Investmentanteilen wie beispielsweise Aktien oder Partneranteilen, denen proportionale Anteile am Nettovermögen zugeordnet werden.
  • Pooling der Mittel. Die Mittel der Anleger in das Unternehmens werden gepoolt, sodass die Anleger von professionellem Investmentmanagement profitieren können. Das Unternehmen hat Anleger, die in keiner Beziehung zu etwaigen Mutterunternehmen stehen und die zusammen einen bedeutenden Anteil am Eigentum an dem Unternehmen halten.
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. So gut wie alle Anlagen des Unternehmens werden auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts geführt und ihre Ertragskraft entsprechend beurteilt.
  • Angaben. Das Unternehmen bietet seinen Anlegern Finanzinformationen über seine Anlagen. Das Unternehmen kann, muss aber nicht rechtlich den Status eines Unternehmens haben.

Der IASB verfolgt dieses Projekt gemeinsam mit dem FASB mit dem Ziel, die bestehenden Vorschriften nach US-GAAP zu verbessern und die Bilanzierung für diese Arten von Unternehmen zu vereinheitlichen. Man erwartet, dass der FASB entsprechende Vorschläge in Kürze herausbringen wird.

Stellungnahmen zum Standardentwurf werden bis zum 5. Januar 2012 erbeten. Weiterführende Informationen:

EFRAG lädt zu Feldversuchen zu den demnächst erwarteten IASB-Vorschlägen zur Erlöserfassung ein

25.08.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt in Zusammenarbeit mit europäischen nationalen Standardsetzern und in enger Abstimmung mit dem IASB zu Feldversuchen für die Erprobung der überarbeiteten Vorschlägen des IASB zur Erlöserfassung ein, die Ende September erwartet werden.

Das Ziel dieser Feldversuche soll sein, mögliche Umsetzungs- und Anwendungsprobleme zu identifizieren und den Aufwand abzuschätzen, der sich aus der Umsetzung und Anwendung dieser Vorschläge ergeben wird. Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Einen Überblick über die bisher im Rahmen des IASB-Projekts zur Erlöserfassung gefällten Entscheidungen finden Sie hier.

Studie zu den politischen Dimensionen der IFRS-Übernahme

25.08.2011

In einer kürzlich an der Harvard Business School erarbeiteten Studie werden die politischen Dimensionen untersucht, die eine Rolle spielen, wenn ein Land sich entscheidet, die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu übernehmen.

Das Arbeitspapier mit dem Titel Die Politik internationaler IFRS-Harmonisierung basiert auf Feldstudien in China, Indien und Kanada, aus denen eine Rahmenkonzept für die Einschätzung entwickelt wurde, welchen Einfluss politische Erwägungen darauf haben können, auf welche Art und Weise ein Land bei der IFRS-Einführung vorgeht. Obwohl internationale Politik nicht das einzige und nicht das bestimmende Element bei der weiteren Verbreitung der IFRS ist, argumentiert der Autor, dass für das Verständnis dessen, wie weitere Übernahmen erfolgen werden, die Kenntnis dieser Faktoren wichtig ist.

In dem Papier werden zwei Hauptdimensionen identifiziert, anhand derer eingeschätzt werden kann, wie ein Rechtskreis mit der IFRS-Übernahme umgeht oder umgehen wird:

  • Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern beim IASB und
  • möglicher eigener politischer Einfluss beim IASB.

Für jede Dimension wurden den Rechtskreisen die Kriterien "hoch" oder "niedrig" zugeordnet, woraus sich eine Matrix für das Vorgehen bei der IFRS-Übernahme und des weiteren Verhaltens in Bezug auf IFRS ergibt. In der nachfolgenden Tabelle ist diese Matrix schematisch wiedergegeben, sowie das daraus entstehende Verhalten nebst Beispielländern.

HBS-Studie zu den politischen Dimensionen der IFRS-Übernahme

In dem Papier werden die großen politischen Herausforderungen für den IASB, mögliche Wege vorwärts und die theoretischen Auswirkungen internationaler politischer Dynamik in Beug auf den Umgang mit IFRS weltweit untersucht. Insbesondere widmet sich der Autor auch der gegenwärtigen Debatte um Konvergenz und Übernahme und der Tatsache, dass der IASB sich mit der Ziele geographischer Diversifizierung von seiner traditionellen Hochburg Europa löst und auch aufkommende politische Mächte wie beispielsweise China einbezieht. Darüber hinaus argumentiert der Autor, dass die Neuorganisation der Struktur des IASB, die zu geringerem US-amerikanischen Einfluss führt, die Begeisterung für die IFRS in den Vereinigten Staaten dämpfen kann, was wiederum ironischerweise die IFRS auch international weniger attraktiv machen könnte.

Sie können sich das englischsprachige Papier aus dem Wissenschaftsnetzwerk SSRN herunterladen. Der Autor, Karthik Ramanna, hat uns freundlicherweise gestattet, auf seine Arbeit zu verknüpfen.

Sitzung des IFRS Interpretations Committee – 8.-9. September 2011, London

24.08.2011

Das IFRS Interpretations Committee wird am Donnerstag und Freitag, den 8. und 9. September 2011 in den Büroräumen des IASB tagen.

Tagesordnung für die Sitzung

Donnerstag, 8. September (10:00 - 16:45 Uhr Londoner Zeit)

  • Einführung
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen und IFRIC 6 Schulden aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Anwendung von IFRIC 6 per Analogieschluss
  • Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen aus der Julisitzung
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Unternehmenszusammenschlüsse unter Einschluss neu gegründeter Einheiten: Faktoren, die die Identifizierung des Erwerbers berühren
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse — Erwerber in einem umgekehrtenunternehmenserwerb
    • IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Konzernumstrukturierungen im separaten Abschluss
  • Sachverhalte für weitere Erwägungen
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Definition eines Geschäftsbetriebs
    • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen – Erwerb einer Beteiligung an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
  • Neue Sachverhalte zur erstmaligen Erwägung
    • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Übergangsbestimmungen in Bezug auf Regierungsanleihen
  • Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

 

Freitag, 9. September (09:00 - 13:00 Uhr Londoner Zeit)

  • Neue Sachverhalte zur erstmaligen Erwägung
    • IAS 12 Ertragsteuern — Klarstellung der Umstände, in denen die Vermutung der Art und Weise, wie Renditeimmobilien realisiert werden, widerlegt werden kann
    • IAS 7 Darstellung der Zahlungsströme – Klassifizierung von Barzahlungen für aufgeschobene und bedingte Gegenleistungen
    • IAS 16 Sachanlagen – Ansatz von Versicherungsentschädigungen
    • IFRS 10 Konzernabschlüsse – Übergangsbestimmungen
    • IAS 12 Ertragsteuern – Ansatz von latenten Steuern für einen einzelnen Vermögenswert, der von einem verfassten Unternehmen gehalten wird

Die Materialien, die vom IFRS Interpretations Committee an Beobachter ausgeteilt wurden, sind auf der Internetseite des IASB zu finden.

Das IFRS Interpretations Committee erstellt offizielle Ergebnisprotokolle zu seinen Sitzungen in englischer Sprache (IFRIC Update). Außerdem werden englischsprachige Podcasts zu einzelnen Sitzungen angefertigt, die einen Überblick über die Entscheidungen bieten. Eine Übersicht über die verfügbaren Protokolle und Podcasts finden Sie hier.

Neue Ausgabe der Investor Perspectives erschienen

24.08.2011

In der jüngsten Ausgabe der englischsprachigen Investor Perspectives des IASB äußert sich Boardmitglied Patricia McConnell zu den neuesten Entwicklungen beim IASB-Projekt zur Pensionsbilanzierung.

Nächste TEG-Sitzung

24.08.2011

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 7. bis 9. September 2011 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 71 KB).

Dbriefs-Internetsendungen zum Leasingprojekt und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

24.08.2011

Anfang September werden unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP zwei Dbriefs-Internetsendungen zu globalen Fragen der Finanzberichterstattung abhalten.

Dabei handelt es sich um Internetsendungen zu den folgenden Themen:

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung – In dieser Internetsendung wird über die deutlichen Fortschritte berichtet, die bei den globalen Bemühungen zur Entwicklung integrierter Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt wurden; unter anderem wird über die Arbeit des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (IIRC), der Global Reporting Initiative (GRI) und des CO2-Emissionsprojekts (CDP) berichtet.
  • Leasingverhältnisse – In dieser Internetsendung wird über die jüngsten erneuten Erörterungen und vorläufigen Entscheidungen des IASB und des FASB im Rahmen ihres gemeinsamen Leasingprojekts berichtet; es wird auch erörtert, welche Auswirkung die Entscheidung der Boards, die Vorschläge erneut öffentlich zur Stellungnahme zu stellen auf die gesamte zeitliche Planung des Projekts haben wird und was die nächsten Schritte der Bords sein werden.

Die Details zu den Sendungen entnehmen Sie bitte folgenden Auflistungen:

  • Thema der ersten Sendung:Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine große Familie?
    • Datum und Zeitpunkt: Mittwoch, 7. September 2011; 14:00h bis 15:00h amerikanischer Ostküstenzeit
    • Gastgeber: Eric Hespenheide, Partner bei Deloitte & Touche LLP
    • Weitere Informationen zur Sendung: hier (in englischer Sprache)
    • Registrierung: hier
  • Thema der zweiten Sendung:Leasingverhältnisse: Umfassende Sendung zum aktuellen Stand des gemeinsamen Projekts
    • Datum und Zeitpunkt: Donnerstag, 8. September 2011; 14:00h bis 15:30h amerikanischer Ostküstenzeit
    • Gastgeber: Bob Uhl, Partner bei Deloitte & Touche LLP
    • Weitere Informationen zur Sendung: hier (in englischer Sprache)
    • Registrierung: hier

Neue Übersetzungen der IFRS-Stiftung

23.08.2011

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat neue Übersetzungen veröffentlicht.

Folgende Übersetzungen sind nunmehr verfügbar:

  • Hebräische Übersetzungen der IFRS 2010, der Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte, der Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender und in Bezug auf ausgeprägte Hochinflation, der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten und der Änderungen an den IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vom Mai 2010.
  • Französische Übersetzungen der Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte, der Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender und in Bezug auf ausgeprägte Hochinflation, der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, der Fassung von IFRS 9 vom Oktober 2010 und der Fassung des Rahmenkonzepts vom September 2010.
  • Spanische Übersetzungen der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses und von IFRS 10 (in beiden Fällen keine Übersetzung der Grundlage für Schlussfolgerungen und Anwendungsleitlinien).

Alle diese Übersetzungen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB in der Rubrik Neue und überarbeitete Standards zur Verfügung (nur für eIFRS-Abonnenten).

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