IVSC gibt Entwurf zum Wiederbeschaffungswert heraus

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16.02.2011

Der internationale Rat der Bewertungspraktiker (International Valuation Professional Board, IVPB), ein unabhängiges Fachgremium des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), hat den Entwurf Fachinformationspapier 2: Wiederbeschaffungswert eines Guts gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Alters (also sogenannte Depreciated Replacement Cost, DRC) zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Fachinformationspapiere (Technical Information Papers, TIP) sind darauf ausgerichtet, fachliche Anleitungen für Bewertungspraktiker hinsichtlich der besten ausgeübten Praxis zu bieten. Sie sind keine Bewertungsausbildungshilfen oder -anweisungen.

Das Ziel des Entwurfs liegt darin, Leitlinien zur Anwendung der DRC-Bewertungsmethode zu bieten, die die am häufigsten vorkommende Bewertungsmethode im Rahmen der Anschaffungskostenmethode ist. Nach der Anschaffungskostenmethode wird der Wert eines Vermögenswerts unter der Prämisse geschätzt, dass ein Käufer nicht mehr für diesen zahlen würde als für einen Vermögenswert gleichen Nutzens (unabhängig davon, ob er diesen kaufen oder fertigen lassen würde). Die Methode kann auf eine große Bandbreite von Vermögenswertarten angewendet werden und wird häufig verwendet, wenn entweder nur sehr begrenzte oder gar keine Anhaltspunkte aus Veräußerungstransaktionen vorliegen (beispielsweise bei der Bewertung von Vermögenswerten mit sehr spezialisierter Verwendung bei Unternehmenszusammenschlüssen).

Folgendes gilt für den neuen Entwurf des IVSC:

  • Er soll den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr. 8 Der Kostenansatz im Rahmen der Finanzberichterstattung – DRC ersetzen, und dabei die DRC-Leitlinien auf eine größere Anzahl von Anwendungsfällen ausdehnen.
  • Er identifiziert die DRC als die im Rahmen der Anschaffungskostenmethode am häufigsten verwendete Bewertungsmethode, aber hinterfragt, ob sie die einzige Möglichkeit ist, die Anschaffungskostenmethode anzuwenden.
  • In ihm wird vorgeschlagen, den Ausdruck "externe Veralterung" durch "wirtschaftliche Veralterung" als einer der drei Arten von Abschreibungen für Veralterung zu ersetzen, wenn der DCR-Ansatz angewendet wird (die anderen sind physische Veralterung und funktionelle Veralterung).

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Mai 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung zum Entwurf und der Entwurf selbst (541 KB) sind Ihnen auf der Internetseite des IVSC zugänglich.

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