Australien sucht Anerkennung seines Systems der reduzierten Angaben
15.02.2011
Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat an den IASB geschrieben, um Anerkennung des australischen Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) im Rahmen des weiteren IFRS-Kontexts zu erzielen.
Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat an den IASB geschrieben, um Anerkennung des australischen Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR) im Rahmen des weiteren IFRS-Kontexts zu erzielen.
Das RDR beinhaltet die gleichen Ansatz-, Bewertungs- und Darstellungsvorschriften wie die IFRS, aber die Angaben wurden (basierend auf den Erleichterungen, die im IFRS für KMU enthalten sind) erheblich reduziert. Malaysia hat kürzlich ein ähnliches Angabensystem vorgeschlagen, und Neuseeland erwägt ebenfalls den Übergang auf ein System der reduzierten Angaben für nicht börsennotierte Unternehmen.
Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus dem Schreiben an den IASB, das Sie auf der Internetseite des AASB in voller Länge im englischen Original lesen können (188 KB).
Allgemein kann man also sagen, dass das RDR im Hinblick auf die Qualität der Finanzberichterstattung, die damit erzielt wird, dem IFRS für KMU in Bezug auf die Angaben in nichts nachsteht und hinsichtlich Ansatz und Bewertung die volle Strenge der IFRS erfordert. Tatsächlich würden wir behaupten, dass das RDR dem IASB zwei Vorteile bietet. Zum einen stellt es einen umfassenden Feldversuch für künftige Änderungen der Angaben nach dem IFRS für KMU dar. [...] Zum anderen bietet das RDR in den Fällen, in denen die Angaben nach RDR und IFRS für KMU gleich sind, was in den meisten Fällen der Fall ist, einen Feldversuch für künftige Erwägungen des IASB für die nicht gewinnorientierte Berichterstattung von nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen im Privatsektor. [Wir] bitten um Erwägung der Möglichkeit, dass ein Land, das ein gestuftes Berichterstattungssystem einführt, das den IFRS in Hinblick auf Ansatz, Bewertung und Darstellung entspricht und keine größeren Angabeerleichterungen als der IFRS für KMU bietet, nicht sofort als Abweichler gebrandmarkt wird. [...] |