IDW-Meinung bei der EU-Konferenz zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

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11.02.2011

In einer Rede bei der Konferenz der Europäischen Kommission zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, die während der letzten beiden Tage in Brüssel stattfand, äußerte Klaus-Peter Naumann, der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), die Meinung, dass sich die Abschlussprüfung stärker an den Interessen der entsprechenden Adressaten ausrichten müsse.

Die Träger der Unternehmensüberwachung seien die vorrangigen Adressaten, an die sich die Arbeit der Abschlussprüfer wenden müsse. Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Arbeitnehmer und Marktteilnehmer seien die eigentlichen Mandanten, denen der Abschlussprüfer verpflichtet sei, denn in ihrem Interesse ist die Abschlussprüfung vorgeschrieben.

Naumann äußerte sich auch über inhaltliche Bestandteile insbesondere des Lageberichts. Ein Auszug:

 

Wie schon erwähnt, benötigen die Stakeholder zur Beurteilung des Managements geeignete Informationen. Hierzu müssen auch die Rechnungslegungsregeln verbessert werden. Notwendig sind vor allem verständlichere, im Zeitablauf stabilere und stärker prinzipienorientierte Standards. Selbstverständlich dürfen auch die Rechnungslegungsregeln selbst nicht selbst prozyklisch wirken.

Ferner erwarten die Adressaten vom Management vermehrt zukunftsgerichtete Informationen. Dies schließt insbesondere präzisierte Aussagen zur Going Concern-Annahme ein. Entsprechende Erweiterungen der Darstellungspflichten im Lagebericht gehören daher auf die Agenda.

Angesichts der Bedeutung der Lageberichtsinformationen für die Stakeholder verwundert es, dass dieser nach geltendem EU-Recht nicht vollständig geprüft werden muss. Vorgeschrieben ist lediglich die Überprüfung seines Einklangs mit dem Abschluss (consistency check). Auch der Lagebericht sollte im Interesse der Stakeholder uneingeschränkter Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Die Prüfung solcher prognostischer Angaben sollte mit einer angemessenen Haftungsbeschränkung verbunden werden.

Die Rede in voller Länge können Sie von der Internetseite des IDW herunterladen (31 KB).

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