Neuseeland visiert weitere Verbesserungen bei der Bilanzierung von latenten Steuern an

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04.02.2011

Aus einer Zusammenfassung der jüngsten Sitzungen des neuseeländischen Standardsetzers Financial Reporting Standards Board (FRSB) lässt sich der neueste Stand der Debatte um latente Steuern in Neuseeland ablesen, und weitere mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von latenten Steuern werden angedeutet.

Aus einer Zusammenfassung der jüngsten Sitzungen des neuseeländischen Standardsetzers Financial Reporting Standards Board (FRSB) lässt sich der neueste Stand der Debatte um latente Steuern in Neuseeland ablesen, und weitere mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von latenten Steuern werden angedeutet.

Der FRSB zeigt sich enttäuscht, dass die jüngsten Änderungen des IASB an IAS 12 Ertragsteuern zwar Erleichterungen für Unternehmen bieten, die Anlageimmobilien nach dem Neubewertungsmodell in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bewerten aber nicht alle Änderungen beinhalten, die ursprünglich vom FRSB vorgeschlagen und unterstützt wurden.

In Neuseeland gibt es keine Kapitalertragsteuer. Jüngst wurde die steuerliche Behandlung von Gebäuden geändert, was dazu führte, dass viele Unternehmen bedeutende latente Steuerschulden ansetzen mussten (siehe unsere Nachricht vom 2. Juli 2010). In Neuseeland überwiegt nun die Meinung, dass die Anwendung von IAS 12 unter diesen Umständen die Steuerposition eines Unternehmens nicht angemessen widerspiegelt.

Auf seiner Sondersitzung am 3. Dezember 2010 hat der IASB die neuseeländischen Bedenken zur Kenntnis genommen und sich bereit erklärt, auf eine Lösung hinzuarbeiten, wenn diese schnell und einfach umgesetzt werden kann. Wenn eine solche Lösung gefunden werden kann, wird der IASB eventuell eine begrenzte Änderung an IAS 12 erwägen und vorschlagen. Wenn eine solche Lösung nicht gefunden, soll der Sachverhalt berücksichtigt werden, wenn der IASB eine umfassende Überprüfung von IAS 12 auf seine Agenda nimmt. Der FRSB ist übereingekommen, einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit dem Thema weiter befasst und bald mit dem IASB eine Zusammenarbeit anstrebt. Der entsprechende Alert des FRSB steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 34 KB).

Ähnliche Sachverhalte treten auch in anderen Rechtskreisen auf. Hongkong hat beispielsweise die lokale Umsetzung des IFRS für KMU in Bezug auf die Art und Weise geändert, wie latente Steuern berechnet werden, um einigen dieser Probleme zu entgehen.

In Europa arbeiten der britischer Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seit geraumer Zeit an einem Diskussionspapier, in welchem Vorschläge für eine Neufassung unterbreitet werden. Das Thema wurde letztmalig gestern auf der derzeit in Berlin stattfindenden 153. Sitzung des DSR diskutiert. Die entsprechende Sitzungsunterlage können Sie hier einsehen (38 KB); Zugang zur Aufzeichnung der Diskussion haben Sie hier.

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