FRC besorgt hinsichtlich der Berichterstattung über wesentliche Risiken und Unsicherheiten

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02.02.2011

Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) äußert sich besorgt über die Art und Weise wie Unternehmen über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten Bericht erstatten, denen sie sich ausgesetzt sehen.

Im britischen Unternehmensgesetz von 2006 ist vorgeschrieben, dass der Bericht der Unternehmensleitung einen Überblick über den Erfolg der Geschäftstätigkeit enthalten muss, der wiederum eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten enthalten muss, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Bei der Überprüfung, ob die Berichte der Unternehmensleitung dieser Vorschrift genügen, hat der FRRP in vielen Fällen folgendes feststellen müssen:

  • Im Bericht der Unternehmensleitung werden die Risiken und Unsicherheiten, die der Vorstand für die wesentlichen, das Unternehmen betreffenden hält, nicht eindeutig identifiziert.
  • Es wird lediglich eine lange Liste von Risiken und Unsicherheiten aufgeführt, die die Frage aufkommen lässt, ob all diese Risiken und Unsicherheiten tatsächlich wesentlich sind.
  • Die Beschreibung der einzelnen Risiken oder Unsicherheiten ist allgemein und generisch gehalten, und es ist nicht klar, wie dieses Risiko oder diese Unsicherheit auf die besonderen Umstände des Unternehmens zutreffen.
  • Die Angaben betreffen ein allgemeines Risikoumfeld und nicht die einzelnen Risiken oder Unsicherheiten.
  • Die aufgeführten wesentlichen Risiken und Unsicherheiten stehen nicht im Einklang mit den anderen Informationen im Bericht und Abschluss des Unternehmens.
  • Im Bericht der Unternehmensleitung wird nicht dargestellt, wie das Unternehmen seine wesentlichen Risiken und Unsicherheiten steuert.

Der FRRP drängt die Unternehmen, sich nicht hinter allgemeinen Angaben zu verstecken, "da eine Unternehmensleitung, die sich auf allgemeine Aussagen zurückzieht, den Eindruck erweckt, dass sie selbst die Risiken nicht versteht, denen sie ausgesetzt ist".

Viele der vorstehenden Monita des FRRP finden sich in ähnlicher Weise in den Prüfungsfeststellungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Wir verweisen diesbezüglich auf die im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 gemachten Aussagen zur Risiko- und Prognoseberichterstattung. Den Tätigkeitsbericht der Prüfstelle können Sie hier herunterladen.

Einschlägige Vorschriften zur Berichterstattung über Risiken und Unsicherheiten finden sich auch in den IFRS. Neben speziellen Aussagen zu den Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten heißt es im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung: "Finanzinformationen sind dann entscheidungsnützlich, wenn sie relevant sind und getreu das abbilden, was sie abzubilden behaupten." [F:QC4]. In IAS 1.25 steht, dass die Unsicherheiten anzugeben sind, wenn die Geschäftsleitung wesentliche Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung hat. Und im Dezember 2010 hat der IASB ein International Financial Reporting Standard (IFRS) Leitliniendokument Lageberichterstattung herausgegeben, bei dem es sich um ein allgemeines, nicht verpflichtendes Rahmenkonzept für die Erstellung und Darstellung eines den IFRS-Abschluss erläuternden und ergänzenden Berichts handelt, und das ebenfalls empfohlene Angaben zu Risiken enthält (Paragrafen 31 und 32).

Die englischsprachige Presseerklärung mit den Feststellungen des FRRP finden Sie hier.

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