IASB gibt ergänzenden Entwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten heraus

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31.01.2011

Der IASB und der FASB haben heute gemeinsame Vorschläge zur Wertminderung von Finanzinstrumenten zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die eine Ergänzung zu dem im November 2009 vom IASB herausgegebenen Standardentwurf ED/2009/12 'Wertminderung von Finanzinstrumenten' darstellen.

In vielen Stellungnahmen, die zum Entwurf eingegangen sind, wurde Unterstützung für den Wertminderungsansatz ausgedrückt, der darin vorgeschlagen wurde, aber man war auch der Meinung, dass der Ansatz schwer praktisch umzusetzen sei, insbesondere im Zusammenhang mit offenen Portfolien.

In der Ergänzung zu ED/2009/12 wird vorgeschlagen, dass die Modelle der eingetretenen Verluste in IAS 39 und in US-GAAP mit einem Modell der erwarteten Verluste ersetzt wird, wobei es separate Ansätze für die Erfassung erwarteter Verluste für leistungsbringende Vermögenswerte in einem "Weißbuch" oder gestörten Vermögenswerten in einem "Schwarzbuch" gibt. Erwartete Kreditverluste im "Weißbuch" werden über die Zeit auf Grundlage des gewichteten Durchschnitts des Alters und der erwarteten Laufzeit der Vermögenswerte im Portfolio erfasst, wobei es eine Mindestrisikovorsorge für zumindest die Kreditverluste geben muss, deren Eintreten in absehbarer Zukunft erwartet wird (ein Zeitraum von nicht weniger als zwölf Monaten ab dem Berichtszeitpunkt). Wenn Vermögenswerte aus dem "Weißbuch" in das "Schwarzbuch" übertragen werden, sehen die Vorschläge vor, dass die erwarteten Kreditverluste sofort erfasst werden.

Der IASB-Vorschlag enthält außerdem einen Anhang Z, der im FASB-Vorschlag nicht enthalten ist. Er enthält separate Vorschläge zur Wertminderung von finanziellen Vorschlägen, bei denen es insbesondere um den Anwendungsbereich, die Darstellung und die Angaben geht. Diese Vorschläge sind bisher nur vom IASB erörtert worden. Der FASB wird gegebenenfalls eigenständig Darstellungs- und Angabevorschriften in Bezug auf die Vorschläge im ergänzenden Entwurf erörtern.

Der Entwurf ist Teil des übergreifenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung; bei Finalisierung würde er Teil von IFRS 9 Finanzinstrumente werden. Ergänzung und Anhang Z sind mit einer Kommentierungsfrist von 60 Tagen versehen; Stellungnahmen müssen bis zum 1. April 2011 beim IASB eingehen.

Weiterführende Informationen:

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