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Im Bundesanzeiger ist DRS 17 bekannt gemacht worden.
Im Bundesanzeiger Nr. 15 vom 27. Januar 2011 (Beilage 15a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 17 geändert 2010 (DRS 17 geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.