FASB entschärft Fair-Value-Vorschlag

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26.01.2011

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Schritt Abstand von seinen früheren Plänen genommen, von Unternehmen zu fordern, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Gestern entschied der FASB vorläufig, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum Zweck der Erzielung vertraglich geregelter Zahlungsströme im Rahmen eines Kredits oder Darlehens gehalten werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden sollen. Diese Abwendung von der ursprünglichen Idee, dass fast alle finanziellen Vermögenswerte einschließlich Bankdarlehen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollen, bringt den FASB näher an das gemischte Modell des IASB, nach dem einige Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert und andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der FASB bietet auf seiner Internetseite eine englischsprachige Zusammenfassung dieser vorläufigen Entscheidung. Unsere Seite zum Finanzinstrumenteprojekt des IASB finden Sie hier.

 

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