Kommissionsbeschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlussprüferaufsichtssysteme von Drittländern
20.01.2011
Die Europäische Kommission hat ihren ersten Beschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlussprüferaufsichtssysteme von zehn Drittländern gefasst.
Mit diesem Beschluss wird der Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, deren Systeme als gleichwertig anerkannt sind, geebnet und so gegenseitiges Vertrauen in die Beaufsichtigung der Abschlussprüfungsgesellschaften geschaffen. Als gleichwertig gelten die Aufsichtssysteme in folgenden Ländern: Australien, China, Japan, Kanada, Kroatien, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Vereinigte Staaten von Amerika.
Der Beschluss sieht darüber hinaus eine Übergangsfrist für Abschlussprüfer aus 20 weiteren Drittländern vor, die es diesen gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten in der EU fortzusetzen, während weitere Bewertungen vorgenommen werden.
Die Presseerklärung der Europäische Kommission finden Sie hier.