Argentinien übernimmt den IFRS für KMU

  • Argentinien Image

05.01.2011

Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird.

Die Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:

  • die vollen IFRS,
  • der IFRS für KMU oder
  • die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung stehen.

Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen, dürfen diesen nicht anwenden.

Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen; eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weiterführende Informationen:

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.