Anwendung des IFRS für KMU für weitere Unternehmen gestattet
11.07.2011
Das Parlament von Mauritius hat mit dem Finanzgesetz 2009 kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt, den IFRS für KMU zu verwenden.
- Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen und börsennotierten Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifizieren und
- jede Gruppe von Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifiziert.
Das Gesetz Nr. XVI von 2011, das die entsprechenden Änderungen beinhaltet, steht Ihnen als Word-Dokument auf der Internetseite des mauritianischen Parlaments zur Verfügung (in englischer Sprache, 295 KB).