Anwendung des IFRS für KMU für weitere Unternehmen gestattet

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11.07.2011

Das Parlament von Mauritius hat mit dem Finanzgesetz 2009 kleinen Staatsbetrieben ein Wahlrecht eingeräumt, den IFRS für KMU zu verwenden.

Im Juli 2011 hat das Parlament mit Änderungen am Aktiengesetz (Companies Act) von 2001 die Erlaubnis der Anwendung des IFRS für KMU, wie vom IASB herausgegeben, auf folgende Unternehmen ausgeweitet:
  • Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen, mit Ausnahme von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen und börsennotierten Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifizieren und
  • jede Gruppe von Unternehmen, die nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse nach dem Bilanzierungsgesetz qualifiziert.

Das Gesetz Nr. XVI von 2011, das die entsprechenden Änderungen beinhaltet, steht Ihnen als Word-Dokument auf der Internetseite des mauritianischen Parlaments zur Verfügung (in englischer Sprache, 295 KB).

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