Juli

Sondersitzung des IASB am 28. Juli

21.07.2011

Der IASB wird am 28. Juli 2011 eine Sondersitzung zum Thema Finanzinstrumente — Sicherungsbilanzierung abhalten.

Die Sitzung wird von 13:30 Uhr bis 18:15 Uhr Londoner Zeit in den Büroräumen des IASB in London stattfinden. Die Agendapapiere für die Sitzung stehen bereits auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Juli 2011

21.07.2011

Der IASB hält derzeit seine reguläre monatliche Sitzung vom 20. bis 22. Juli 2011 in London ab.

Große Teile der Sitzung finden gemeinsam mit dem FASB statt. Die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

IASB-Sitzung im Juli 2011 — Tagesordnung geändert

21.07.2011

Die Tagesordnung für die derzeit in London stattfindende IASB-Sitzung ist geändert worden.

Die Tagesordnung für die derzeit in London stattfindende IASB-Sitzung ist geändert worden.

Die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB zum Thema Finanzinstrumente – Aufrechnung in der Bilanz, die für Freitag vorgesehen war, entfällt, da die Boards ihre Erörterungen bereits Donnerstag abgeschlossen haben. Die Erörterung des Themas durch den IASB allein, ebenfalls für Freitag vorgesehen, bleibt erhalten.

Die Erörterung der Daten des Inkrafttretens für Erlöserfassung und die allgemeine Konsultation wurde auf Donnerstag vorgezogen. Das Datum des Inkrafttretens von IFRS 9 bleibt als Thema für Freitag.

Die Sitzungszeiten für Freitag haben sich geändert.

Die aktualisierte Tagesordnung finden Sie hier.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf jährlicher Verbesserungen

21.07.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/02: Verbesserungen an den IFRS vom 22. Juni 2011 zur Verfügung. EFRAG stimmt allen Vorschlägen im Entwurf zu.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung bezüglich der Bilanzierung von Steuern auf Ausschüttungen an Eigentümer schlägt EFRA jedoch vor, dass der IASB sich auch einer inneren mangelnden Übereinstimmung in IAS 12 annehmen sollte anstatt nur IAS 32 zu ändern. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG, die eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf enthält, finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine kurze Präsentation zur Position von EFRAG. Kommentare werden bis zum 30. September 2011 erbeten.

61. Ausgabe der Single Market News in deutscher Übersetzung

21.07.2011

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite jetzt die 61. Ausgabe der 'Single Market News' in deutscher Übersetzung eingestellt.

Zum Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf die einzelnen Beiträge gelangen Sie hier. Von besonderem Interesse für die Leser von IAS PLUS mag der Beitrag Erfolgreiche zweite Konferenz zur Stabilität und Integration der Finanzmärkte sein, der der Zukunft der europäischen Finanzmärkte unter der neuen europäischen Finanzaufsichtsstruktur gewidmet ist.

Britischer FRC betont Bedeutung des getreuen Abbilds

21.07.2011

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) und der britische Rat für Prüfungspraxis (Auditing Practices Board, APB), die gemeinsam unter dem britischen Rechnungslegungsrat (Financial Reporting Council, FRC) arbeiten, haben ein Papier veröffentlicht, in dem die Vorschrift der Erstellung eines Abschlusses, der ein wirklichkeitsgetreues Abbild liefert ("true and fair view"), und die Bedeutung dieser Vorschrift für Ersteller, Prüfer und Governance-Verantwortlichen erörtert wird.

Der Zweck dieses Papiers liegt darin, die Sichtweise von ASB und APB zu bestärken, dass diese Vorschrift des getreuen Abbilds weiterhin von fundamentaler von Wichtigkeit sowohl unter UK-GAAP als auch unter IFRS ist. In dem Papier werden die Notwendigkeit von informierten Ermessensentscheidungen, die Rolle von "Vorsicht" unter UK-GAAP, die Beachtung von "Inhalt über Form" und die Fragen erörtert, wie das Konzept des getreuen Abbilds in den Rechnungslegungsstandards widergespiegelt wird und welcher Ansatz in Bezug darauf in der Prüfung zu wählen sein sollte. Weitere Informationen und eine Verknüpfung auf das Papier finden Sie auf der Internetseite des FRC.

IDW sieht Abschreibungsbedarf bei griechischen Staatsanleihen

20.07.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite eine Presseerklärung in Bezug auf die "Abbildung der Risiken aus griechischen Staatsanleihenin Zwischenabschlüssen zum 30. Juni 2011vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen" veröffentlicht.

Das IDW sieht keine Hinweise auf Möglichkeiten mehr, der griechischen Schuldenkrise ohne Beteiligung privater Gläubiger Herr zu werden. In Bezug auf die gestern geführten Beratungen des IDW heißt es in der Presseerklärung dazu insbesondere:

 

Im Mittelpunkt stand dabei die Behandlung in Zwischenabschlüssen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen oder anderen Investoren zum 30. Juni 2011, insbesondere ob zu diesem Zeitpunkt ein Erfordernis zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. einem impairment auf griechische Staatsanleihen besteht.

Hiervon ist nach Auffassung des IDW nach heutigem Kenntnisstand auszugehen. Die Entwicklung der politischen Diskussionen über die letzten Wochen lässt es mittlerweile als unwahrscheinlich erscheinen, dass ein Stützungspaket für Griechenland ohne Beteiligung privater Gläubiger realisiert werden kann. Dementsprechend sieht das IDW gegenwärtig keine ausreichend belastbaren Hinweise für Lösungsansätze, die eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. ein impairment abwenden könnten.

Als Konsequenz sind nach Meinung des IDW in Zwischenabschlüsse zum 30. Juni 2011 entsprechende Abschreibungen für griechische Staatsanleihen vorzunehmen und entsprechende erläuternde Angaben im Lagebericht und/oder Anhang zu leisten. Die vollständige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW (24 KB).

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ebenfalls einen allerdings eher allgemein gehaltenen Warnhinweis für die Rechnungslegung in Bezug auf Risiken aus Staatsanleihen veröffentlicht (in englischer Sprache, 38 KB).

DRSC-Mitgliederversammlung bestätigt Neukonzeption

20.07.2011

In einer heute abgehaltenen Mitgliederversammlung des DRSC wurde die Neugestaltung der Zukunft des DRSC bestätigt.

Außerdem wurde über die Besetzung von Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss abgestimmt. Das DRSC hat dazu auf seiner Internetseite folgende Presseerklärung veröffentlicht:


Mit großer Mehrheit der Mitglieder folgte heute der formale Beschluss der neugefassten Satzung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V. (DRSC), Berlin, auf der bereits Ende Mai verabschiedeten Basis.

Gleichzeitig wählten die Mitglieder - unter ihnen elf nun vollberechtigte Verbände — Vertreter aus Unternehmen und Verbänden in die Organe Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss. Satzungsgemäß repräsentiert die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten; dementsprechend sind diese Organe mit Vertretern aus kapitalmarktorientierten und nichtkapitalmarktorientierten Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und deren Verbänden zu besetzen.

Einigkeit bestand in der Mitgliederversammlung auch bezüglich der konkreten nächsten Schritte: das Nominierungsverfahren für die Fachausschüsse und das Präsidium wird umgehend begonnen; parallel dazu führen die bisherigen Gremien DSR und RIC die Facharbeit kommissarisch fort. Das Gespräch mit dem Bundesministerium der Justiz über den Abschluss des Standardisierungsvertrags wird jetzt intensiviert.

Das Original der Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Dort sind auch die Besetzungen von Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss hinterlegt.

IDW-Stellungnahme zum IAESB-Entwurf überarbeiteter Ethikgrundsätze

20.07.2011

In einer Stellungnahme an den internationalen Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur vorgeschlagenen Überarbeitung des internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) Nr. 4 'Berufsständische Werte, Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen'.

Das IDW begrüßt die Überarbeitung des Standards im Rahmen des IAESB-Projekts zur Verdeutlichung seiner Standards und äußert sich in seiner Stellungnahme zu den im Exposure Draft aufgeworfenen Fragen. Gegenüber einigen der vorgeschlagenen Anforderungen äußert sich das IDW kritisch. Zur IDW-Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier (in englischer Sprache, 127 KB).

ESMA ändert Position zur Berücksichtigung von negativen IFRIC-Entscheidungen

20.07.2011

Im April 2007 hatte die Vorgängerorganisation der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), entschieden, dass Ablehnungsentscheidungen des Interpretationsausschusses, die implizit besagen, dass ein Sachverhalt in den Standards des IASB ausreichend genau geklärt sei, nicht zu einer nachträglichen Änderung der Bilanzierungsmethoden und der Anwendung von IAS 8 'Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler' führen müsse.

Es war damals argumentiert worden, dass viele dieser Sachverhalte vorübergehender Natur seien und im Laufe der Zeit ganz verschwinden würden, da die Anwender immer vertrauter mit der Interpretation und der Anwendung der IFRS werden würden.

ESMA hat heute ein Schreiben veröffentlicht, mit dem diese Einschätzung geändert wird. Wörtlich heißt es darin:

 

ESMA ist der Meinung, dass wir sechs Jahre nach der Übernahme der IFRS nicht mehr in einer solchen Übergangsphase sind. Ablehnungsentscheidungen, die vom IFRS Interpretations Committee veröffentlicht werden, stellen oft eine Verdeutlichung der Standards dar. Es gibt eine Erwartungshaltung unter den IFRS-Anwendern, dass Ablehnungsentscheidungen, in denen die Schlussfolgerung enthalten ist, dass die IFRS ausreichend Leitlinien zur Verfügung stellen, von den Erstellern bei der Wahl ihrer Bilanzierungsmethoden sorgsam erwogen werden. Im Fall einer Änderung früherer Bilanzierungsmethoden im Nachgang der Veröffentlichung einer Ablehnungsentscheidung, sollte ein Emittent IAS 8 anwenden und sachgerechte und ausreichende Angaben zur Begründung der Änderung zur Verfügung stellen, in denen auf alle besonderen Tatsachen und Umstände des Falles Bezug genommen und auch auf den Ablehnungsbescheid verwiesen wird.

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