Juni

23. Mitgliederversammlung des DRSC

30.06.2011

Am Montag, den 20. Juli 2011 treffen sich die Mitglieder des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) um 09.00 Uhr in Berlin in der Geschäftsstelle des Vereins zu ihrer 23. Mitgliederversammlung.

Dann erfolgen weitere Schritte zur Neuordnung des DRSC, über die ausführlich in unserer Nachricht vom 30. Mai 2011 berichteten. Die Neufassung der Satzung soll verabschiedet werden. Mit der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Nominierungsausschusses werden die ersten beiden Organe besetzt und das Nominierungsverfahren für Präsidium und Fachausschüsse auf den Weg gebracht.

SEC-Kommissarin spricht sich für eine IFRS-Einführung mit möglicher Ausnahmeregel aus

30.06.2011

Die Kommissarin Kathleen L. Casey der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat sich in einer kürzlich gehaltenen Rede für die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ausgesprochen.

Im Rahmen der Hauptansprache bei der 65. Jahreskonferenz der Gesellschaft der Ministeriums- und Regierungsmitarbeiter in Colorado am 29. Juni 2011 hob Casey die Vorzüge einer IFRS-Einführung hervor. Die angesprochenen Themen beinhalteten auch den Nutzen eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards in zunehmend globalisierten Märkten, die Auswirkung der Tatsache, dass immer mehr US-amerikanische Unternehmen in Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, den Einfluss der Vereinigten Staaten auf die Entwicklung der IFRS und Kosten sowie andere Bedenken, die von den Anwendern hervorgebracht werden.

Casey erörterte auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Emittenten, die vielleicht dauerhaft gelten könnte. Wir übersetzen nachfolgend einen Auszug aus der Rede für Sie:

 

Während ich der Meinung bin, dass die Vereinigten Staaten US-amerikanischen Emittenten die Möglichkeit geben sollten, nach IFRS zu bilanzieren, bin ich auch der Meinung, dass wir einigen Emittenten die Möglichkeit geben können und sollten, weiterhin nach US-GAAP Bericht zu erstatten.

Eines der Bedenken, die von kleineren Berichtsunternehmen und anderweitigen Unternehmen ohne internationale Geschäftstätigkeit oder entsprechende Bestrebungen zum Ausdruck gebracht wurde, seit wir im November 2008 zum ersten Mal den "Fahrplan" herausgebracht haben, bestand darin, dass der Übergang auf die IFRS beschwerlich sei und ihnen Kosten auferlege, ohne dass sie einen nennenswerten Nutzen daraus zögen. Ich verstehe diese Bedenken, und es ergibt meines Erachtens Sinn, diesen Emittenten zu gestatten, bei den IFRS zumindest vorerst – wenn nicht dauerhaft – auszusteigen. Ihnen dieses Wahlrecht zu geben würde die Vorteile der IFRS bewahren, einen fortdauernden US-amerikanischen Einfluss auf die Entwicklung und Bewahrung der IFRS sicherstellen und unnötige Kosten für kleinere US-amerikanische Emittenten verhindern.

Einige der Befragten lehnen die Gewährung von Wahlrechten aus dem Grund ab, dass sie zu einer Welt zweier Rechnungslegungssysteme führen würde. Meine Antwort darauf ist, dass wir uns bereits in einer solchen Welt befinden. Die Kommission gestattet ausländischen Emittenten bereits, nach IFRS zu berichten. Mehr noch: Angesichts des globalen Wesens unserer Kapitalmärkte müssen Anleger, Wirtschaftsprüfer und andere Kapitalmarktteilnehmer bereits sowohl die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze als auch die IFRS kennen.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC).

Jüngster Satz an redaktionellen Korrekturen an den IFRS durch IASB freigegeben

29.06.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Redaktionellen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Dieser Satz führt zu redaktionellen Änderungen an dem IFRS für KMU (im Juli 2009 herausgegeben), dem Rahmenkonzept für die Rechnungslegung (im September 2010 herausgegeben), den Gesamtausgaben 2011 (rotes und blaues Buch), IFRS 10 Konzernabschlüsse (im Mai 2011 herausgegeben), IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (im Mai 2011 herausgegeben), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (im Juni 2011 herausgegeben) und der Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (im Juni 2011 herausgegeben).

Neue Ausgabe von IFRSs in your pocket

29.06.2011

Wir haben die zehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS herausgegeben – IFRSs In Your Pocket 2011.

Dieser 134-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und in anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS
  • Agendaprojekte des IASB und aktive Forschungsthemen
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB

Wir räumen Lehrkräften und Studenten im Bereich Rechnungslegung hiermit gerne das Recht ein, sich eine Fassung von IFRSs in your pocket zu Studienzwecken auszudrucken. Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten.

Verknüpfung zum Herunterladen:

Malaysia gibt Vorschläge für eine volle Konvergenz mit den IFRS heraus

29.06.2011

Der malaysische Accounting Standards Board (MASB) hat einen Entwurf herausgegeben, MASB Exposure Draft 75 'In Einklang mit den IFRS stehende Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards, FRS)', der Teil der Erreichung einer vollständigen Konvergenz der malaysischen Bilanzierungsvorschriften mit den IFRS zum 1. Januar 2012 sind.

Der bestehende Rechnungslegungsrahmen in Malaysia ist praktisch derselbe wie unter den IFRS, mit Ausnahme von IAS 41 Landwirtschaft, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien, abweichende Zeitpunkte des Inkrafttretens sowie zusätzliche Übergangsvorschriften in einer begrenzten Zahl von Standards.

Die vorgeschlagenen und im Entwurf enthaltenen FRS-Standards sind den IFRS wie vom IASB herausgegeben gleichwertig. Daher unterstellt der MASB, dass Abschlüssen die in Übereinstimmung mit dem neuen FRS-Rahmen, der mit den IFRS in Einklang steht, Abschlüssen gleichsteht, die unter Berücksichtigung des IFRS-Regelwerk aufgestellt wurden.

Nach den Vorschlägen im Entwurf müssten Unternehmen im Anhang ausdrücklich und uneingeschränkt erklären, dass sie in Übereinstimmung sowohl mit den Financial Reporting Standards (FRSs) als auch mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs) bilanziert haben.

Der MASB hat vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen, das die Definition eines 'nicht börsennotierten Unternehmen' erfüllt, das neue, mit den IFRS in Einklang stehende FRS-Regelwerk nicht anwenden muss. Ein nicht börsennotiertes Unternehmen ist aber berechtigt, dies zu tun, wenn es sich dazu entschließt.

Die englischsprachige Ankündigung des MASB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des MASB).

UK ASB überarbeitet vorläufig kommenden abgestuften Berichtsrahmen

28.06.2011

Im Zuge seiner anhaltenden erneuten Beratungen hat sich der britische Accounting Standards Board (ASB) vorläufig auf eine Reihe von Änderungen an seinem vorgeschlagenen und überarbeiteten abgestuften Berichtsrahmen verständigt, um dessen Auswirkungen auf bestimmte Unternehmen zu verringern und dessen vorgeschlagenes Datum der Anwendung auszudehnen.

Der ASB hatte seine Vorschläge zur Zukunft der Rechnungslegung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland im Oktober 2010 veröffentlicht (siehe unsere frühere Nachricht). Die Entwürfe enthalten Vorschläge für einen dreistufigen Berichtsrahmen, wobei das Ziel in der Austarierung der Bedürfnisse von Erstellern und Abschlussnutzern besteht.

Auf seiner Sitzung vom 16. Juni 2011 hatte der ASB vorläufig die folgenden Entscheidungen getroffen:

  • Aus FRED 43 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften und FRED 44 Rechnungslegungsstandard für mittelgroße Unternehmen (Financial Reporting Standard for Small and Medium-Sized Entities, FRSME) wird die Vorschrift gestrichen, dass öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen Abschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Infolgedessen wird die Anwendung der IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen nicht über die derzeit gesetzlich gegebene Frist verlängert. Diese Maßnahme wird insbesondere bestimmten Wohlfahrtsunternehmen nützen, die ansonsten unter die öffentliche Rechenschaftspflicht" fallen würden.
  • Die Prinzipien für die Änderung des IFRS für KMU bei der Entwicklung des FRSME (der von allen Unternehmen anzuwenden ist, die nicht die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssen oder kleine Gesellschaften sind) werden dahingehend geändert, dass Bilanzierungswahlrechte, die derzeit in den Rechnungslegungsstandards des Vereinigten Königreichs und der Republik von Irland bestehen und in Einklang mit den in der EU übernommenen IFRS stehen, zum Zeitpunkt des Übergangs zu gestatten oder vorzuschreiben.
  • Das in den Vorschlägen enthaltene Datum des Inkrafttretens soll vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014 verschoben werden, um der Schaffung eines neuen Entwurfs für den FRSME Zeit zu geben.

Die Zusammenfassung der Sitzung des ASB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite des britischen Rechnungslegungsrates).

Börse von Singapur gibt Leitfaden für Nachhaltigkeitsberichterstattung heraus

28.06.2011

Die Börse von Singapur (SGX) hat für ihre börsennotierten Unternehmen einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgegeben (der "Leitfaden").

Die Veröffentlichung des Leitfadens ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses, der im August 2010 zu Angaben und Rechenschaft bereits tätiger und sich entwickelnder Unternehmen in nachhaltiger Weise eingeleitet wurde.

Innerhalb des Leitfadens werden die Prinzipien und der Leitfaden mit Fragen und Antworten für börsennotierte Unternehmen in einer Grundsatzerklärung dargelegt; dadurch kommt es zur einer Ausweitung ihrer Berichterstattung über die finanzielle Governance hinaus auch auf Nachhaltigkeitsaspekte. In dem Leitfaden wird auf die Norm ISO 26000 Leitlinien zur sozialen Verantwortlichkeit sowie auf die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Globalen Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) Bezug genommen. Dies erfolgt für börsennotierte Unternehmen, die nach detaillierten Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung suchen.

Die Grundsatzerklärung und der Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für alle börsennotierten Unternehmen gedacht, die in den Kernsegmenten der SGX notiert sind (Mainboard und Catalist). Der Leitfaden ist nicht verpflichtend, jedoch ermutigt die SGX all ihre börsennotierten Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung als integralen Teil guter Corporate Governance anzusehen und stellt fest, dass "es vorstellbar ist, dass es zukünftig Fortschritte in Richtung einer verpflichtenden Berichterstattung mittels Verordnungen und Regeln geben wird."

Sowohl die Grundsatzerklärung als auch der Leitfaden sind auf www.sgx.com erhältlich (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX). Die englischsprachige Ankündigung können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite der SGX).

Singapur veröffentlicht Rechnungslegungsstandards für die Wohlfahrtsindustrie

28.06.2011

Der Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) in Singapur hat einen Rechnungslegungsstandard für die Wohlfahrtsindustrie herausgegeben (sog. Charities Accounting Standard, CAS), der die Bedürfnisse des Wohlfahrtssektors und der entsprechenden Interessengruppen erfüllen soll.

Das neue Rechnungslegungsrahmengesetz des ASC ist für die Berichterstattung durch Wohlfahrtsunternehmen für Jahresabschlüsse gedacht, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Die meisten Wohlfahrtsunternehmen können wählen, ob sie in Abhängigkeit von ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten die Rechnungslegungsstandards von Singapur (Singapore Financial Reporting Standards, FRS) oder den neuen CAS anwenden.

Bei der Entwicklung des CAS hat der ASC auf den IFRS für KMU, den britischen Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (FRSSE) und andere Quellen zurückgegriffen.

Die entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des ASC.

Für Nachhaltigkeitsberichterstattung soll XBRL-Taxonomie entwickelt werden

27.06.2011

Deloitte und die Globale Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) haben eine Zusammenarbeit bekanntgegeben, der zufolge sie gemeinsam eine neue XBRL-Taxonomie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausarbeiten wollen.

Die neue XBRL-Taxonomie wird Organisationen ermöglichen, Nachhaltigkeitsinformationen im XBRL-Format mit dem Ziel zu übermitteln, Adressaten die Organisation und den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen in einer viel schnelleren und einfacheren Weise zu ermöglichen. Wie bei XBRL für die Rechnungslegung wird die Verwendung von 'etikettierten' Daten die Qualität und Einheit von Nachhaltigkeitsdaten zur Leistungskraft hoffentlich erhöhen und Anlegern, Prüfern und anderen Nutzern dieser Berichte den Zugang zu und den Vergleich von Informationen zur Nachhaltigkeit erlauben, ohne die Notwendigkeit ausufernder manueller Arbeiten.

In einer damit in Beziehung stehenden Nachricht haben der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants (IFAC) und die ISACA (die für die Entwicklung von Prüfungs- und Kontrollstandards für internationale Informationssysteme verantwortliche Organisation) kürzlich die Publikation Wertschaffung durch XBRL in Organisationen veröffentlicht. Diese Publikation gibt Leitlinien dazu, wie man Werte durch eine wirkungswolle Einführung von XBRL schafft. Sie enthält eine Erörterung nicht-finanzieller Berichterstattung und weist auf die inhärente Möglichkeit von XBRL hin, mit einer größeren Bandbreite von Datenarten zu zusammenzuarbeiten, was eine Reihe von Leistungsindikatoren unterstützt, die für die Erfolgs- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (einschließlich Berichterstattung nach den GRI-Richtlinien) notwendig sind.

Weiterführende Informationen:

Tagesordnung für die Julisitzung 2011 des IFRS Interpretations Committee

27.06.2011

Das IFRS Interpretations Committee wird am Donnerstag und Freitag, den 7. und 8. Juli 2011 in den Büroräumen des IASB tagen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die Sitzung des IFRS Interpretations Committee
Donnerstag und Freitag, den 7. und 8. Juli 2011

Donnerstag, 7. Juli (10:00 - 17:30 Uhr Londoner Zeit)

  • Einführung
  • IAS 16 – Bilanzierung von Abraumkosten in der Produktionsphase einer Mine
  • Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen aus der Maisitzung
    • IAS 16 Sachanlagen – Kosten für den Test des Vermögenswerts – Kostenbestandteile
    • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Beitragsorientierte Pläne mit Ausübungsbedingungen
  • Sachverhalte für weitere Erwägungen
    • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen und IFRIC 6 Schulden aus der Teilnahme an bestimmten Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Anwendung von IFRIC 6 per Analogieschluss
  • Neue Sachverhalte zur erstmaligen Erwägung
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Unternehmenszusammenschlüsse unter Einschluss neu gegründeter Einheiten: Faktoren, die die Identifizierung des Erwerbers berühren
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Beherrschung
    • IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Konzernumstrukturierungen im separaten Abschluss
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Definition eines Geschäftsbetriebs

Freitag, 8. Juli (09:00 - 10:45 Uhr Londoner Zeit)

  • Neue Sachverhalte zur erstmaligen Erwägung
    • IFRS 8 Geschäftssegmente – Zusammenfassung von operativen Segmenten und Identifizierung des obersten Entscheidungsträgers
    • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen – Erwerb einer Beteiligung an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
    • IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Beiträge zu einem gemeinschaftlich geführten oder assoziierten Unternehmen
  • Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

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