Juni

IASB wird Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 erörtern

23.06.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite ein Agendapapier des Stabs für die reguläre Sitzung im Juli eingestellt, in welchem es um den Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' geht.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 9 hat der IASB ausgeführt, dass er beabsichtige, alle Phasen im Projekt zur Ablösung von IAS 39 zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen und dass er den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen besser auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Leitlinien zu Versicherungsverträgen abstimmen wolle. Im Rahmen der Kommentierungsphase zu den "Daten des Inkrafttretens" sowie bei anderen Einbindungsaktivitäten ist wiederholt die Bitte geäußert worden, den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung noch einmal zu überprüfen.

In dem Agendapapier wird ausgeführt, dass die Projektphasen zu Wertminderungen und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Ablösung von IAS 39 nicht nicht abgeschlossen sind, ebensowenig das Projekt zu Versicherungsverträgen. Der Stab empfiehlt aufgrund der gegenwärtigen Umstände, dass der IASB den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 auf Geschäftsjahre verschieben sollte, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Derzeit liegt der Zeitpunkt der verpflichtenden erstmaligen Anwendung beim 1. Januar 2013.

Die vollständige Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli ist noch nicht bekanntgegeben worden, auf der Internetseite findet sich aber der Hinweis, dass dieser Tagesordnungspunkt am Mittwoch, den 20. Juli aufgerufen werden soll. Das Agendapapier finden Sie auf dieser Seite (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Vorgeschlagener Ausbildungsstandard für Berufsstand würde verpflichtenden Universitätsabschluss als Einstiegsvoraussetzung beseitigen

23.06.2011

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat eine vorgeschlagene Überarbeitung des internationalen Ausbildungsstandards (International Education Standard, IES) Nr. 1 'Einstiegsvoraussetzungen für ein Ausbildungsprogramm des Berufsstands' mit der Bitte um Stellungnahmen herausgegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören folgende Punkte:

  • Die Abfassung der Vorschriften soll umfassender und mit einem breiteren Anwendungsbereich erfolgen (würde eine Änderung des Titels von IES 1 in Einstiegsvoraussetzungen für die Ausbildung im Berufsstand nach sich ziehen)
  • Es soll ein prinzipienbasierter Ansatz gewählt werden, der die Gewährung eines flexiblen Zugangs zur Ausbildung im Berufsstand zum Fokus hätte; dies schlösse die Abschaffung der Bezugnahme auf einen anerkannten Universitätsabschluss oder einen entsprechenden Titel ab, die lediglich als Beispiele benannt würden
  • Das Einstiegsniveau soll hoch genug angesetzt werden, um einer Person ihren wahrscheinlichen Erfolg im berufsständischen Ausbildungsprogramm auch zusagen zu können. Daneben sollten die relevanten Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, um Personen dabei zu helfen, eine wohlinformierte Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung ihrer eigenen Chancen in Bezug auf einen erfolgreichen Abschluss des berufsständischen Ausbildungsprogramms zu fällen
  • Den Mitgliedsorgane von IFAC sollen Leitlinien an die Hand gegeben werden, damit diese ihre Einstiegsvoraussetzungen im Hinblick auf die zu einem erfolgreichen Abschluss der berufsständischen Ausbildung erforderlichen Kompetenzen rechtfertigen können

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21. September 2011 eingereicht werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IAESB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus

22.06.2011

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Wiederholte Anwendung von IFRS 1
Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt
IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen
Übereinstimmung mit dem neuen Rahmenkonzept
IAS 16 Sachanlagen Klassifizierung von Wartungsgeräten
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments und von Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion
IAS 34 Zwischenberichterstattung Zwischenberichterstattung und Segmentangaben für das Gesamtvermögen

Der Entwurf ist über die die Rubrik 'Zur Kommentierung stehend' auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (102 KB). Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 21. Oktober 2011.

IASB-Internetsendungen zu den Änderungen an IAS 19

22.06.2011

Am 16. Juni 2011 hat der IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben.

Am kommenden Montag wird der IASB in einer live ausgestrahlten Internetsendungen in den geänderten IAS 19 einführen. Teil der Sendung wird auch eine Runde mit Fragen und Antworten sein. Wie üblich wird die Internetsendung zu einem Vormittags- und einem Nachmittagstermin angeboten.

  • Montag, 27. Juni 2011 — Verbesserungen an der Bilanzierung von leistungsorientierten Verbindlichkeiten Die Sendungen werden um 10:30 Uhr und 16:30 Uhr deutscher Zeit ausgestrahlt. Eine Registrierung ist über die Internetseite des IASB möglich.

Japanischer Minister für Finanzdienstleistungen spricht über spätere IFRS-Einführung, verlängert Möglichkeit der US-GAAP-Anwendung

21.06.2011

Der japanische Minister für Finanzdienstleistungen hat eine Reihe von Änderungen in Bezug auf eine mögliche Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Japan erwähnt.

Japan hat bis jetzt noch keine Entscheidung gefällt, ob die IFRS verpflichtend eingeführt werden sollen. Eine freiwillige Anwendung ist bereits seit 2010 möglich. Der japanische Wirtschaftsrat wird mit einigen zusätzlichen Mitgliedern die Erörterungen zu diesem Thema Ende Juni 2011 wieder aufnehmen.

Die wesentlichen erwähnten Änderungen sind die folgenden:

  • Eine verpflichtende Übernahme der IFRS in Japan ab dem im März 2015 endenden Geschäftsjahr wird nicht länger erörtert.
  • Wenn sich Japan dafür entscheidet, die IFRS verpflichtend einzuführen, wird ein Zeitraum von fünf bis sieben Jahren vor der verpflichtenden Anwendung gewährt, um japanischen Unternehmen ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Übergangs zu gewähren.
  • Die Möglichkeit der Anwendung der US-GAAP für Finanzberichterstattungszwecke wird über das im März 2016 endende Geschäftsjahr hinaus verlängert. Derzeit sehen die Gesetze vor, dass die Anwendung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein soll.

Als Hintergrund dieser Änderungen werden eine Reihe von Faktoren genannt. So wurde bisher auf den Zwischenbericht des japanischen Wirtschaftsrats vom Juni 2009 Bezug genommen. Seitdem hat es verschiedene Änderungen im Bedingungsumfeld sowohl in Japan als auch weltweit gegeben. Dies schließt zum Beispiel die Veröffentlichung des SEC-Arbeitsplans im Februar 2010, die Bekanntgabe der Ausweitung des Konvergenzzeitrahmens durch IASB und FASB im April 2011 und nationale Ereignisse wie beispielsweise das große Erdbeben in Japan mit nachfolgendem Tsunami und die Atomkatastrophe ein.

Sie finden weitere Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (auch in japanischer Sprache verfügbar).

Neuer Präsident der DPR bekanntgegeben

21.06.2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat bekanntgegeben, dass Professor Dr. Edgar Ernst Nachfolger von Dr. Herbert Meyer als Präsident der Prüfstelle wird.

Meyer scheidet zum 30. Juni 2011 aus. Ernst, der vormaliger Finanzvorstand der Deutsche Post AG ist, wird zum 1. Juli 2011 das Amt des Präsidenten übernehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der DPR (15 KB).

Zwei IDW-Stellungnahmen, ein Entwurf eines Prüfungsstandards

21.06.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei Stellungnahmen und den Entwurf eines Prüfungsstandards veröffentlicht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei Stellungnahmen gegenüber IAASB und IFRS-Stiftung und den Entwurf eines Prüfungsstandards zur Umsetzung des ISA 265 auf seiner Internetseite veröffentlicht:

  • In seiner Stellungnahme zum Konsultationsbericht zur Überprüfung der Strategie der IFRS-Stiftung bekräftigt das IDW seine Forderung nach einer Stärkung der Rolle der Treuhänder innerhalb der IFRS-Stiftung. Als Aufsichtsorgan des IASB trügen die Treuhänder entscheidend zur Unabhängigkeit des IASB und zur Transparenz des Standardsetzungsprozesses bei. Nur dadurch könne die weltweite Akzeptanz der IFRS erreicht werden. Die Stellungnahme in englischer Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung (56 KB).
  • In der Stellungnahme zum IAASB-Diskussionspapier mit dem Titel Der sich wandelnde Charakter der Rechnungslegung: Angaben und ihre Auswirkungen auf die Prüfung begrüßt das IDW, dass das IAASB dieses wichtige und dringende Thema aufgreift, äußert jedoch Bedenken zum Rahmen des Diskussionspapiers. Die Behandlung von Prüfungsnachweisen und Wesentlichkeit sollte sich nicht auf Angaben beschränken. In einem Appendix werden die wichtigsten Kritikpunkte aufgeführt und die im Diskussionspapier enthaltenen Fragen beantwortet. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (238 KB).
  • Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken (IDW EPS 261 n.F.) verabschiedet. Der Entwurf setzt die Anforderungen des ISA 265 unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten um und konkretisiert insbesondere die Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan bei festgestellten bedeutsamen Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IDW. Der Entwurf selbst steht Ihnen hier zur Verfügung (104 KB).

Zwei neue AFRAC-Verlautbarungen

21.06.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat mit Datum 15. Juni 2001 zwei neue Verlautbarungen herausgegeben.

Diese können Sie direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen:

Informationen zur Rechnungslegung in Österreich finden Sie auch auf unserer IAS PLUS-Länderseite Österreich.

Neuigkeiten zur integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.06.2011

Nachfolgend fassen wir die jüngsten Entwicklungen in der integrierten Berichterstattung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit in Verbindung stehenden Themen zusammen.

  • IIRC-Gesprächsrunde in Europa. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat am 17. Juni 2011 eine europäische Gesprächsrunde zu integrierten Berichterstattung für den internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) abgehalten. Erörtert wurde unter anderem die Frage, wie die integrierte Berichterstattung umgesetzt werden kann (einschließlich möglicher Anknüpfungen an XBRL), das notwendige Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung und die Führung des IIRC. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FEE.
  • IFRS-Beirat erörtert integrierte Berichterstattung. Während der Sitzung des IFRS-Beirats, die derzeit stattfindet (die Tagesordnung der gesamten Sitzung finden Sie hier), ist eine Präsentation des IIRC über die integrierte Berichterstattung eingeplant. Das für die Sitzung vorbereitete Agendapapier (in englischer Sprache, 548 KB) bietet eine gute Zusammenfassung der Pläne des IIRC und einen möglichen Zeitrahmen für die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zur integrierten Berichterstattung durch den IIRC.
  • Studie zur integrierten Berichterstattung. Die Harvard Business School hat die Ergebnisse einer Untersuchung zur integrierten Berichterstattung herausgegeben. Um herauszufinden, zu welchem Grad Unternehmens- und Anlegerverhalten sich hin zu einer Verantwortung für eine nachhaltige Gesellschaft entwickeln, wurde der Grad der integrierten Berichterstattung in 23 Ländern untersucht. Die verschiedenen Länder wurden sowohl nach dem Interesse der Anleger an einer integrierten Berichterstattung als auch nach dem Grad der Anwendung der integrierten Berichterstattung durch die Unternehmen in dem jeweiligen Land klassifiziert. Der englischsprachige Bericht zur Studie steht auf der Internetseite der Harvard Business School zur Verfügung.
  • Bericht zu 'natürlichem Kapital'. Die Plattform für natürliches Kapital der Universität von Cambridge, ein von der Wirtschaft unterstütztes Programm, das sich den Auswirkungen des Verlusts und der Verminderung von natürlichem Kapital auf Unternehmen und die Gesellschaft an sich widmet, hat einen Bericht freigegeben, der die erste Phase ihrer Arbeit widerspiegelt. In dem Bericht wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die wirtschaftliche Bedeutung von natürlichem Kapital den Anlegern bewusst zu machen (wie schon in der TEEB-Studie 2010). Dies würde wahrscheinlich verpflichtende Regulierung mit sektorspezifischen Untervorschriften erfordern, damit faire Bedingungen für alle Teilnehmer des Marktes entstehen. In dem Bericht wird außerdem empfohlen, natürliches Kapital in nationale Wirtschaftsindikatoren aufzunehmen. Eine Zusammenfassung des Berichts in englischer Sprache ist auf der Internetseite der Universität von Cambrigde verfügbar (637 KB).
  • Berichterstattung über Treibhausgasemissionen im Vereinigten Königreich. Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Department of the Environment, Food and Rural Affairs, DEFRA) hat eine Umfrage angestoßen, mit der Meinungen dazu eingeholt werden sollen, ob Vorschriften eingeführt werden sollen, die es für einige britische Unternehmen verpflichtend machen würden, ihre Treibhausgasemissionen zu berichten, oder ob die Regierung versuchen sollte, die Bewertung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen auf freiwilliger Basis weiter zu fördern. Zu der englischsprachigen Umfrage auf der DEFRA-Internetseite gelangen Sie hier. Das CO2-Emissionsprojekts (Carbon Disclosure Project, CDP) hat sich in einer Stellungnahme dazu dafür ausgesprochen, dass in Großbritannien Vorschriften eingeführt werden, nach denen britische Unternehmen über ihre Treibhausgasemissionen berichten müssen. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des CDP.

Wir pflegen auf IAS PLUS eine eigene Seite mit vielen weiteren Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Stand der Übernahme in der EU und Zeitpunkte des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

20.06.2011

Wie berichtet hat der IASB am Donnerstag letzter Woche Änderungen an IAS 1 und IAS 19 herausgegeben.

Viele Bilanzierer fragen sich immer wieder, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir stellen Ihnen deshalb regelmäßig eine Zusammenstellung zur Verfügung, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei in aktueller Fassung stets hier (Stand vom 17. Juni 2011, 39 KB).

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