SEC-Kommissarin spricht sich für eine IFRS-Einführung mit möglicher Ausnahmeregel aus

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30.06.2011

Die Kommissarin Kathleen L. Casey der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat sich in einer kürzlich gehaltenen Rede für die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ausgesprochen.

Im Rahmen der Hauptansprache bei der 65. Jahreskonferenz der Gesellschaft der Ministeriums- und Regierungsmitarbeiter in Colorado am 29. Juni 2011 hob Casey die Vorzüge einer IFRS-Einführung hervor. Die angesprochenen Themen beinhalteten auch den Nutzen eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards in zunehmend globalisierten Märkten, die Auswirkung der Tatsache, dass immer mehr US-amerikanische Unternehmen in Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, den Einfluss der Vereinigten Staaten auf die Entwicklung der IFRS und Kosten sowie andere Bedenken, die von den Anwendern hervorgebracht werden.

Casey erörterte auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für Emittenten, die vielleicht dauerhaft gelten könnte. Wir übersetzen nachfolgend einen Auszug aus der Rede für Sie:

 

Während ich der Meinung bin, dass die Vereinigten Staaten US-amerikanischen Emittenten die Möglichkeit geben sollten, nach IFRS zu bilanzieren, bin ich auch der Meinung, dass wir einigen Emittenten die Möglichkeit geben können und sollten, weiterhin nach US-GAAP Bericht zu erstatten.

Eines der Bedenken, die von kleineren Berichtsunternehmen und anderweitigen Unternehmen ohne internationale Geschäftstätigkeit oder entsprechende Bestrebungen zum Ausdruck gebracht wurde, seit wir im November 2008 zum ersten Mal den "Fahrplan" herausgebracht haben, bestand darin, dass der Übergang auf die IFRS beschwerlich sei und ihnen Kosten auferlege, ohne dass sie einen nennenswerten Nutzen daraus zögen. Ich verstehe diese Bedenken, und es ergibt meines Erachtens Sinn, diesen Emittenten zu gestatten, bei den IFRS zumindest vorerst – wenn nicht dauerhaft – auszusteigen. Ihnen dieses Wahlrecht zu geben würde die Vorteile der IFRS bewahren, einen fortdauernden US-amerikanischen Einfluss auf die Entwicklung und Bewahrung der IFRS sicherstellen und unnötige Kosten für kleinere US-amerikanische Emittenten verhindern.

Einige der Befragten lehnen die Gewährung von Wahlrechten aus dem Grund ab, dass sie zu einer Welt zweier Rechnungslegungssysteme führen würde. Meine Antwort darauf ist, dass wir uns bereits in einer solchen Welt befinden. Die Kommission gestattet ausländischen Emittenten bereits, nach IFRS zu berichten. Mehr noch: Angesichts des globalen Wesens unserer Kapitalmärkte müssen Anleger, Wirtschaftsprüfer und andere Kapitalmarktteilnehmer bereits sowohl die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze als auch die IFRS kennen.

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC).

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