IASB wird Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 erörtern

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23.06.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite ein Agendapapier des Stabs für die reguläre Sitzung im Juli eingestellt, in welchem es um den Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' geht.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 9 hat der IASB ausgeführt, dass er beabsichtige, alle Phasen im Projekt zur Ablösung von IAS 39 zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen und dass er den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen besser auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Leitlinien zu Versicherungsverträgen abstimmen wolle. Im Rahmen der Kommentierungsphase zu den "Daten des Inkrafttretens" sowie bei anderen Einbindungsaktivitäten ist wiederholt die Bitte geäußert worden, den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung noch einmal zu überprüfen.

In dem Agendapapier wird ausgeführt, dass die Projektphasen zu Wertminderungen und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Ablösung von IAS 39 nicht nicht abgeschlossen sind, ebensowenig das Projekt zu Versicherungsverträgen. Der Stab empfiehlt aufgrund der gegenwärtigen Umstände, dass der IASB den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 auf Geschäftsjahre verschieben sollte, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Derzeit liegt der Zeitpunkt der verpflichtenden erstmaligen Anwendung beim 1. Januar 2013.

Die vollständige Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli ist noch nicht bekanntgegeben worden, auf der Internetseite findet sich aber der Hinweis, dass dieser Tagesordnungspunkt am Mittwoch, den 20. Juli aufgerufen werden soll. Das Agendapapier finden Sie auf dieser Seite (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

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