Vorgeschlagener Ausbildungsstandard für Berufsstand würde verpflichtenden Universitätsabschluss als Einstiegsvoraussetzung beseitigen

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23.06.2011

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat eine vorgeschlagene Überarbeitung des internationalen Ausbildungsstandards (International Education Standard, IES) Nr. 1 'Einstiegsvoraussetzungen für ein Ausbildungsprogramm des Berufsstands' mit der Bitte um Stellungnahmen herausgegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören folgende Punkte:

  • Die Abfassung der Vorschriften soll umfassender und mit einem breiteren Anwendungsbereich erfolgen (würde eine Änderung des Titels von IES 1 in Einstiegsvoraussetzungen für die Ausbildung im Berufsstand nach sich ziehen)
  • Es soll ein prinzipienbasierter Ansatz gewählt werden, der die Gewährung eines flexiblen Zugangs zur Ausbildung im Berufsstand zum Fokus hätte; dies schlösse die Abschaffung der Bezugnahme auf einen anerkannten Universitätsabschluss oder einen entsprechenden Titel ab, die lediglich als Beispiele benannt würden
  • Das Einstiegsniveau soll hoch genug angesetzt werden, um einer Person ihren wahrscheinlichen Erfolg im berufsständischen Ausbildungsprogramm auch zusagen zu können. Daneben sollten die relevanten Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, um Personen dabei zu helfen, eine wohlinformierte Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung ihrer eigenen Chancen in Bezug auf einen erfolgreichen Abschluss des berufsständischen Ausbildungsprogramms zu fällen
  • Den Mitgliedsorgane von IFAC sollen Leitlinien an die Hand gegeben werden, damit diese ihre Einstiegsvoraussetzungen im Hinblick auf die zu einem erfolgreichen Abschluss der berufsständischen Ausbildung erforderlichen Kompetenzen rechtfertigen können

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21. September 2011 eingereicht werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IAESB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

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