IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus
22.06.2011
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.
Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
IFRS | Thema der Änderung |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards | Wiederholte Anwendung von IFRS 1 Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses | Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen Übereinstimmung mit dem neuen Rahmenkonzept |
IAS 16 Sachanlagen | Klassifizierung von Wartungsgeräten |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis | Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments und von Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion |
IAS 34 Zwischenberichterstattung | Zwischenberichterstattung und Segmentangaben für das Gesamtvermögen |
Der Entwurf ist über die die Rubrik 'Zur Kommentierung stehend' auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (102 KB). Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 21. Oktober 2011.